Wechsel-Entscheidung aufgehoben: Laimer will Leipzig verlassen
Konrad Laimer möchte RB Leipzig noch in diesem Sommer verlassen. Der ÖFB-Legionär wird mit einem Wechsel zu den Bayern in Verbindung gebracht. Allerdings hat der Mittelfeldspieler noch einen Vertrag bis 2023.
2017 wechselte Konrad Laimer von Red Bull Salzburg zu RB Leipzig in die Deutsche Bundesliga. Schnell wurde der ÖFB-Teamspieler zu einer Stammkraft und zu einem echten Führungsspieler. Laimer hat bei Leipzig noch einen Vertrag bis 2023. Dennoch ist seine Zukunft ungewiss. Denn der Nationalspieler hat mit seinen starken Leistungen in der abgelaufenen Saison für Aufsehen gesorgt und dabei das Interesse von Bayern geweckt. Der deutsche Rekordmeister möchte den Ex-Salzburger verpflichten.
Zuletzt hat auch Konrad Laimer einen Verbleib bei RB Leipzig nicht hundertprozentig bestätigt. “Es ist durchaus möglich, dass ich nächste Saison nicht mehr in Leipzig spiele,” meinte der ÖFB-Teamspieler. Doch nicht nur die Bayern, sondern auch Manchester United sollen Interesse bekundet haben. Dennoch bleibt laut “Bild” der FC Bayern seine Wunschdestination. Dort würde er auf seinen Ex-Trainer Julian Nagelsmann treffen.
Laimer will bei RB Leipzig nicht verlängern
Konrad Laimer hat jedenfalls eine Ausstiegsklausel von 35 Millionen Euro in seinem Vertrag. Diese kann laut dem deutschen Blatt von interessierten Clubs bis zum 30. Juni gezogen werden. Zwar wäre das für RB Leipzig ein lukratives Geschäft. Dennoch darf bezweifelt werden, dass ein Verein derzeit diese Summe auf den Tisch legen würde. Leipzig hat darüber hinaus Laimer noch nicht aufgegeben. Der deutsche Bundesligist würde gerne mit dem österreichischen Nationalspieler verlängern. Allerdings haben Laimer ein erstes Angebot sowie erste Gespräche kalt gelassen.
Laimer dürfte jedenfalls Leipzig im Sommer nicht verlassen. Sofern die Gespräche ohne Erfolg verlaufen, müsste er verkauft werden. Andernfalls könnte Laimer im nächsten Jahr ablösefrei wechseln. Sofern der Vertrag nicht verlängert wird, könnte Leipzig nach dem 1. Juli dennoch mindestens 18 Millionen Euro verlangen.
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