Paukenschlag in der Inseraten-Affäre! Aus einem neuen Gutachten geht jetzt hervor, dass Prof. Lewisch die von den Korruptionsermittlern behaupteten konkreten Verdächtigungen gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz “in keiner Weise” nachvollziehen kann. Ebenso vermag die WKStA kein einziges Beweisergebnis zu benennen, “das die Person des Sebastian Kurz auch nur irgendwie in substantiierter Weise in Verbindung mit möglichen Inkorrektheiten bei der Finanzierung und Abrechnung von Leistungen im Schoße des BMF bringt”.

Vielmehr geht aus dem Gutachten hervor, dass die WKStA-Anordnung nicht nur “in mehreren Punkten schon in materiell-rechtlicher Analyse fehlerhaft” sei, einer “schlichtweg inkorrekten Textanalyse von Chatnachrichten”, sondern obendrein auch auf Spekulationen, Mutmaßungen und verfehlten Zirkelschlüssen beruhe, und, dass die WKStA es verabsäumte, leicht zu recherchierende Kontroll-Beweise aufzunehmen, die die Unrichtigkeit ihrer Annahmen zeigen würden.

"Keine konkrete Verdachtslage gegen Sebastian Kurz"

Verdacht der Untreue wackelt

Professor Lewisch kritisiert im Gutachten, das im Auftrag von Rechtsanwalt Werner Suppan erstellt wurde, auch, dass die WKStA, anstatt die Anordnung im Umfang des Notwendigsten zu begründen, “story telling” betreibe und im gegenständlichen Fall keine prozessuale Kompetenz für ihre “romanhafte Erzählung” habe.

Experte wirft WKStA "Mutmaßungen und Spekulationen" vor

Analyse der WKStA ist laut des Experten "fehlerhaft"

Lewisch: “Nach Analyse der Anordnung der WKStA und der von der Staatsanwaltschaft selbst vorgebrachten Beweismittel und Überlegungen lässt sich die Verdachtslage in keiner Weise nachvollziehen. Kein einziges Beweismittelergebnis bringt Sebastian Kurz in substantiierter Weise in Verbindung mit möglichen Inkorrektheiten im Schoße des BMF.”

Außerdem sei die Anordnung schon in ihrer materiell-rechtlichen Analyse in vielen Punkten fehlerhaft. “Sie besteht im Kern aus inkorrekten Textanalysen, Mutmaßungen und Spekulationen, auf methodisch verfehlten Zirkelschlüssen und auch einer – von ihr besonders betonten, tatsächlich aber inhaltsleeren – Gesamtschau von Einzelumständen”, so der Experte. Es sei unbegreiflich, wieso die WKStA einfachste, im Internet zu recherchierende Kontroll-Beweise nicht aufnimmt, die die Unrichtigkeit ihrer Interpretation auf einen Blick gezeigt hätten. “Die vorgetragenen Umstände tragen die gegen Sebastian Kurz erhobenen Beschuldigungen nicht. Für einen Beschuldigtenstatus ist eine konkrete Verdachtslage Voraussetzung, von dieser kann in Bezug auf die Person Sebastian Kurz keine Rede sein”, so sein vernichtendes Urteil.

Das gesamte Gutachten: https://kurz-link.at/LewischGutachten

Das Fazit des Experten ist ein herber Rückschlag für die Korruptionsermittler