Anlässlich des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos sicherten von 13. bis 30. Jänner die Luftstreitkräfte des Österreichischen Bundesheers verstärkt den österreichischen Luftraum. Viele Bürger nahmen den Lärm wahr und fragten sich, wie der Einsatz finanziert wird. Es handelt sich bei Dädalus24, wie auch in den Vorjahren, schließlich um die Sicherung einer privaten Veranstaltung in der Schweiz. Dies wollte nun auch die FPÖ durch eine parlamentarische Anfrage an Verteidigungsministern Klaudia Tanner (ÖVP) wissen.

“Im Hinblick darauf, dass für DAEDALUS24 noch offene Rechnungslegungsfristen vorliegen kann nur eine vorläufige Kostenübersicht dargestellt werden. Die derzeit gelegten und verrechneten Kosten des variablen Personalaufwands, die ausschließlich im Inland angefallen sind, betragen rund 983.104 Euro und jene des bisherig abgerechneten Sachaufwands 459.121 Euro”, hieß es in der Antwort der Verteidigungsministerin.

Abrechnung über Jahresbudget des Bundesministeriums für Landesverteidigung

Abgerechnet werden die anfallenden Kosten für die Luftraumüberwachung und den Einsatz des Österreichischen Bundesheers (ÖBH) aus dem laufenden Jahresbudget des Bundesministeriums für Landesverteidigung, heißt es weiter. Anders als die Schweiz lässt Österreich die Veranstaltung nicht vom WEF verrechnen.

Nationalratsabgeordneter Thomas Spalt (FPÖ) dazu: “Wenn das WEF in Davos einen erhöhten Sicherheitsaufwand hat, ist das ja in Ordnung. Ich verstehe nur nicht, warum Österreich die dadurch entstehenden Kosten nicht auch anteilsmäßig dem WEF verrechnet – wie es die Schweiz ja tut. Es ist fahrlässig, dass die ÖVP-Verteidigungsministerin nicht einmal anfragt.”

Auf die Frage, wer der Auftraggeber in Österreich für den Einsatz Dädalus24 im Rahmen der Veranstaltung sei, hieß es: “Dazu ist festzuhalten, dass auf Ersuchen der Schweiz die unrechtmäßige Nutzung des österreichischen Luftraums – besonders während der Zeit der Veranstaltungen des WEF – verhindert wird. Die Veranstaltungen des WEF selbst werden vom ÖBH nicht gesichert.”

Und weiter: “Gemäß § 26 Militärbefugnisgesetz (MBG) dient die militärische Luftraumüberwachung der ständigen Wahrung der Lufthoheit der Republik Österreich. Art und Intensität der militärischen Luftraumüberwachung wird dabei der Bedrohungslage angepasst. Maßnahmen, die im Rahmen der Luftraumüberwachung getroffen werden, dienen somit ausschließlich der Wahrnehmung von Aufgaben der militärischen Landesverteidigung und damit innerstaatlichen Interessen. Die zur Luftraumüberwachung getroffenen Maßnahmen haben daher ihre gesetzliche Grundlage in §26 MBG und wurden als Teil der militärischen Landesverteidigung im Rahmen der allgemeinen Einsatzvorbereitung gemäß § 2 Abs. 3 Wehrgesetz 2001 durchgeführt.”