
15 Jahre für Syrer wegen Bluttat an Ehefrau in Linz
Jener Syrer (52), der in Linz seine Frau niedergestochen hat, wurde wegen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte hatte zuvor erklärt, als orientalisch geprägter Mann eine Demütigung durch seine Frau nur schwer verkraften zu können. Dabei attackierte er die psychiatrische Gutachterin.
Der Syrer soll seine Frau im Mai bei einem Streit auf der Oberen Donaulände mit einem Teppichmesser mehrmals in den Hals gestochen haben. Die Täter (41) überlebte nur dank einer Kette glücklicher Umstände. Dafür sorgten einige couragierte Personen, die einschritten und den Angreifer unter erheblichem eigenen Risiko außer Gefecht setzten.
Ein Priester versuchte, ihn zum Aufgeben zu bewegen und wurde vom Angeklagten selbst mit dem Messer zum Zurückweichen genötigt. Eine Krankenschwester sprang dem rabiaten Mann in den Rücken. “Wir konnten doch nicht zulassen, dass er sie absticht”, meinte sie vor Gericht. Die Mannschaft eines zufällig vorbeikommenden Krankenwagens sowie medizinisch kundige Passanten leisteten rasch Erste Hilfe.
Die Ehefrau habe "Hochverrat" begangen
Motiv der Tat sei Eifersucht gewesen, weil die Frau mit anderen Männern über Social Media Kontakt gehabt habe, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger meinte, was das Motiv angehe, müsse man den kulturellen Hintergrund sehen. Der Angeklagte bestreitet die Tötungsabsicht. Er bezeichnete sich als “sehr liberal”, meinte aber gleichzeitig, dass seine Frau nicht zu Fremden Kontakt haben dürfe und “Hochverrat” begangen habe.
Laut dem psychiatrischen Gutachten von Adelheid Kastner ist der Angeklagte zurechnungs- und schuldfähig. Für die von ihm behaupteten Erinnerungslücken gebe es keine medizinische Erklärung, außer dass er sich nicht erinnern wolle. Er respektiere die österreichischen Gesetze “nach außen, aber nicht im innerfamiliären Bereich”, so die Gutachterin. Es sei davon auszugehen, dass er dieses Muster auch in künftigen Beziehungen fortsetzen werde.
Sehr tiefe Stich- und Schnittverletzungen am Hals
Abschätzig gegenüber Kastner äußerte sich daraufhin der Angeklagte. “Sie kennen doch die orientalische Kultur gar nicht”, erklärte er. Es gebe “einen Unterschied zwischen unseren Verhältnissen und den Verhältnissen in Österreich.” In der arabischen Welt sei es verboten, dass eine verheiratete Frau Kontakt mit einem anderen Mann habe. Und er könne “die Kultur, die ich mitbekommen habe, nicht in sechs Jahren in Österreich” abschütteln. Nach längerem Disput mit der Richterin über Frauenrechte räumte er kleinlaut ein, dass man auch in Syrien seine Frau nicht misshandeln dürfe, sondern sich scheiden lassen müsse, wenn die Beziehung nicht mehr funktioniere.
Für den Staatsanwalt stand fest, dass der Angeklagte eine Tötungsabsicht “und sogar einen Tötungsvorsatz” gehabt habe. Das zeige allein schon das Verletzungsmuster – die Frau des Syrers hatte unter anderem sehr tiefe Stich- und Schnittverletzungen am Hals erlitten. Der Ankläger hatte die Höchststrafe gefordert. Der Verteidiger hatte hingegen “am ehesten einen versuchten Totschlag” oder sogar nur eine absichtlich schwere Körperverletzung gesehen.
Geschworene konnten kein reumütiges Geständnis sehen
Die Geschworenen entschieden mit 7 zu 1 auf Mordversuch. Zudem wurde der Mann der Nötigung (einstimmig) schuldig gesprochen, weil er den Pfarrer mit dem Messer zurückgedrängt hatte. Bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren bzw. lebenslang wurde er zu 15 Jahren verurteilt. Mildernd wurden Unbescholtenheit und, dass es bei einem Versuch geblieben ist, gewertet.
Ein reumütiges Geständnis “konnten wir nicht sehen”, so die Vorsitzende bei der Urteilsbegründung. Erschwerend wurden das Verwenden einer Waffe, dass sich die Tat gegen eine Angehörige richtete, und, dass ein Verbrechen und ein Vergehen zusammenkamen, gewertet. Der Mann muss seiner Frau 10.000 Euro Schadenersatz zahlen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.
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Kommentare
Frage : Warum nur 15 Jahre?
Abgesehen davon, dass 15 Jahre viel zu wenig sind … es stellt sich wieder die Frage, ob der Herr Messerstecher die Haftstrafe in seiner Heimat antreten wird, oder ob wir Steuerzahler nun mindestens 15 Jahre lang für Kost und Logis aufkommen müssen. Wenn er jetzt 52 ist, dann gehts danach ja altersbedingt direkt in die Pension. Man kann nur mutmaßen, wer diese dann bezahlen wird!?
Bitte im Artikel korrigieren: “Die Täter (41) überlebte nur dank einer Kette glücklicher Umstände.” (???)
Viel zu wenig! 35 Jahre wäre gerechter.
Muselmanen haben andere Wertevorstellung als Altbürger, besonders was Frauen betrifft. Wenn wir tolerant sein wollen, müssen wir aber auch das tolerieren.
Toleranz ist leider aus …
Im Häfen gibt’s Kuschelzellen, Fitness- und Computerräume, regelmäßige Gesundheitschecks, er kann sein Essen aus einer Menükarte wählen, … Dort gehts ihm besser als daheim in Syrien. Außerdem ist er nach vier Jahren frei und liegt uns weiterhin auf der Tasche.
da er wahrscheinlich kein österreichischer Staatsbürger ist und wahrscheinlich aus seinem Land geflohen ist soll bitte auch sein Land, nach dessen Verständnis er lebt, nach 6 Jahren in Österreich!, auch die 15 jährige Haftstrafe bezahlen! Oder er verbüßt sie in seinem Land ab! Nicht immer WIR
Dem Rechtsanwalt sei gesagt, dass das österr. Recht nicht nach Kultur od. Religion beliebig auszulegen ist! Schämen sollte sich der Hr. Rechtsanwalt, dass er eine derartige Verteidigungsstrategie zum Besten gibt!
Es würde noch interessieren was der all die Jahre in Österreich gemacht hat.
Schule, Ausbildung, Arbeit… oder eben doch nur Urlaub im Sozialsystem gemacht.