Passiert ist offenbar eine Verwechslung. Die Kennzahl für Überstunden lautete im betreffenden Fall 9901. Statt der korrekt eingetragenen 1,41 Stunden wurde die Kennzahl als Stundenwert verrechnet. Der Stadtrechnungshof empfahl dem Gesundheitsverbund und der Magistratsabteilung 2 (Personalservice), die internen Kontrollmechanismen zu verbessern. Angeraten wurde die Anwendung des Vieraugen-Prinzips sowie automatisierte Warnhinweise im System und Auszahlungslimits, um nicht gerechtfertigte Überweisungen in dieser Größenordnung zu vermeiden.

Die AKH-Mitarbeiterin musste die 150.000 Euro zurücküberweisen.