Das Urteil gegen der Vorarlberger ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat als Volksschullehrer gearbeitet und lernte dabei den Buben kennen. Danach betreute er ihn im Rahmen eines Projektes weiter und hielt Kontakt zu dem Teenager. Die beiden gingen gemeinsam rodeln, ins Kino oder essen.

Vier Mal mutmaßlich missbraucht

Außerdem zeigte sich der Mann großzügig und schenkte dem Buben immer wieder Sportgeräte oder sonstige Dinge. Bei den vier angeklagten Vorfällen war der Bub zwölf beziehungsweise dreizehn Jahre alt. Der Mann soll sich jeweils dem schlafenden Burschen genähert haben, zweimal während eines Ferienlagers, und ihn intensiv am Geschlechtsorgan betastet haben.

Das Landesgericht FeldkirchAPA/DIETMAR STIPLOVSEK

Der Angeklagte zeigte sich nicht geständig, wurde jedoch vom Opfer belastet. Der Schöffensenat sprach den Mann nach einem ganztägigen Prozess schuldig und erteilte ihm ein Tätigkeitsverbot. Dem Opfer wurden 3000 Euro an Entschädigung zugesprochen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil nicht und kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.