Trotz weitreichender Lockerungen im Sommer gehören freischaffende Künstlerinnen und Künstler nach wie vor zu den am stärksten von der Coronapandemie getroffenen Berufsgruppen. Darum greift Österreich einmal mehr in den Soforthilfefonds und verlängert die Untestützungszahlungen für von der Coronapandemie betroffene freischaffende Künstlerinnen und Künstler einmal mehr, wie die Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) am Freitag per Aussendung bekanntgab. Ab 1. August 2021 kann die Überbrückungsfinanzierung der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) für das dritte Quartal beantragt werden. Diese umfasst insgesamt 1800 Euro pro Antrag und Monat und kann für die Monate Juli, August und September gestellt werden.

Bislang 130 Millionen Euro ausbezahlt

Bis dato wurden rund 130 Millionen Euro im Rahmen der Überbrückungsfinanzierung ausbezahlt. Erst Mitte Juli wurde die Gesamtdotierung des betreffenden Fonds von 140 und 150 Millionen Euro erhöht. “Einige Bereiche des Kulturbetriebs brauchen trotz weitgehender Öffnungen noch etwas Zeit, um wieder voll Fahrt aufzunehmen”, begründete Mayer die weiteren Hilfsgelder.

Darüber hinaus läuft auch der Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) weiter. Für das dritte Quartal – Anträge sind ab 2. August möglich – steht eine weitere Zahlung von 1.000 Euro zur Verfügung. Diese Unterstützung ist für jene gedacht, die weder beim Härtefallfonds noch bei der Überbrückungsfinanzierung antragsberechtigt sind. 29 Millionen der dotierten 40 Millionen Euro wurden bereits ausgezahlt.