Nach einem Aufruf des ukrainischen Digitalministers Mykhailo Fedorov Ende Feber “wir brauchen jedes Talent” meldeten sich neben Hackergruppen wie Anonymous und Cyber Partisans angeblich 300.000 Aktivisten für digitale Angriffe auf Russland, so die Telegramgruppe “IT Army of Ukraine”. Dabei sind unterschiedliche Szenarien möglich wie Denial-of-Service-Attacken, bei der Websites mit einer überhöhten Zahl von Anfragen zum Absturz gebracht werden. Natürlich sind solche Aktionen nicht kriegsentscheidend, sorgen allerdings für Verunsicherung und Chaos.

Nachdem russische Hacker in den vergangenen Jahren immer wieder durch Angriffe im Internet auffielen, werden sie nun selbst abgestraft: So erlebte das Hacker-Kollektiv Conti, das Putins Angriff öffentlich begrüßte, plötzlich eine vollkommene Entblößung seiner Aktivitäten. Die Gruppe, die bisher durch hohe Erpressungsversuche durch das Eindringen in Firmen- oder Behördennetzwerke aufgefallen war, stand nun selbst im Focus – unter der Überschrift “F*** die russische Regierung, Ruhm der Ukraine” standen Chat-Auszüge, Opferlisten und Vermögensinformationen online zur Verfügung.

Cyperkrieg im Rahmen der Landesverteidigung

Die Ukraine selbst organisiert Hacker im Rahmen der Landesverteidigung in zwei Gruppen, defensiv und offensiv: Erstere sind zum Beispiel zum Schutz kritischer Infrastrukturen wie Kraftwerke und Wassersysteme aktiv. Die andere Einheit soll dem ukrainischen Verteidigungsministerium helfen, mit digitalen Spionageoperationen die Aktivitäten russischer Truppen zu erkunden. Vor drei Jahren bereits sorgte ein russisches Gesetz für Diskussionen, das im Notfall die Abkopplung des nationalen Computernetzes vom Internet ermöglichen soll.

Juristen warnen vor rechtswidrigen Aktionen

Selbst wenn die Digitalangriffe aus “ehrenwerten Motiven” ausgeführt werden, finden sie dennoch nicht im luftleeren Raum statt und bergen erhebliches Gefährdungspotential. Juristen warnen daher, dass die Beurteilung “ausschließlich an den Vorgaben des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung” erfolgen werde, wie das “Handelsblatt” einen Oberstaatsanwalt zitiert. Darüber hinaus könnten diese Aktionen “zu einer weiteren Eskalation des Konflikts beitragen”, da mit Vergeltungsmaßnahmen zu rechnen sei. Auch die Abhängigkeit der Systeme untereinander dürfe man nicht vernachlässigen.