300 Mitarbeiter des italienischen Gesundheitswesens, darunter mehrere Ärzte, haben beim Verwaltungsgericht der lombardischen Stadt Brescia Klage zur Aufhebung der in Italien eingeführten Impfpflicht für das Gesundheitspersonal eingereicht. Die Gerichtsverhandlung, bei der ein Richter den Fall prüfen wird, ist am 14. Juli geplant, berichteten italienische Medien.

“Wir sind keine Impfverweigerer, hier geht es um ein Kampf für die Demokratie. Italien ist das einzige Land in der Europäischen Union, das eine Pflichtimpfung für bestimmte Personengruppen zur Vorbeugung von SARS-CoV-2 vorsieht”, heißt es in der 52-seitigen Klageschrift. Nach der von der italienischen Regierung eingeführten Impfpflicht für das Gesundheitspersonal sind diese Woche bereits 123 ungeimpfte Mitarbeiter im Südtiroler Sanitätsbetrieb und in Heimen vom Dienst suspendiert worden – und zwar ohne Lohn. Das nicht geimpfte Personal darf künftig seine Abteilungen nicht betreten. Weitere 38 Suspendierungen stehen an.

Nicht geimpftes Personal muss gemeldet werden

Sanitätsbetriebe in anderen italienischen Regionen könnten bald dem Südtiroler Beispiel folgen. Regionen und autonome Provinzen müssen laut dem vom italienischen Parlament Ende Mai verabschiedetes Gesetz den lokalen Gesundheitsbehörden nicht geimpftes Personal melden. Innerhalb von fünf Tagen muss dann genau dargelegt werden, warum eine Ausnahme von der Impfpflicht beantragt wird. Die gibt es nur unter ganz speziellen Bedingungen, etwa wenn die Impfung nachweislich eine gesundheitliche Gefahr für die betreffende Person darstellen könnte.

Personal, dass sich nicht impfen lassen will, muss Aufgaben ohne direkten Kontakt mit Patienten oder Kunden übernehmen. Gibt es diese Ausweichmöglichkeit nicht, können die Verweigerer solange vom Dienst suspendiert werden, bis die nationale Impfkampagne abgeschlossen ist. Das bedeutet Zwangsurlaub ohne Gehalt bis Jahresende.