Die deutsche Bundesregierung hat nun Punkt zehn ihres dritten Entlastungspaketes umgesetzt. Darin heißt es: „Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien“, berichtete die “Welt”. Die diesbezüglich nötige Änderung des Einkommensteuergesetzes wurde bereits im Bundesgesetzblatt verkündet. Gültig ist diese Entlastung ab heute bis zum 31. Dezember 2024. Mit der Begründung: Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise. Die Bedingungen: die Prämie muss ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen beim Arbeitnehmer ankommen und muss zusätzlich zum regulären Lohn ausbezahlt werden. Und die Inflationsprämie darf keine ohnehin anstehende Bonuszahlung ersetzen.

Arbeitnehmer können bei mehreren Jobs von der Prämie öfters profitieren

Ob ein Unternehmer seinen Arbeitnehmern den Wertverlust des Einkommens ausgleichen möchte, das bleibt jedem selbst überlassen. Diese Entlastung basiert auf Freiwilligkeit. Hat ein Arbeitnehmer allerdings drei großzügige Arbeitgeber, kann er von der Prämie drei Mal profitieren, wie der Lohnsteuerhilfeverein erklärt. Gedacht ist die Inflationsprämie als Übergangslösung, um zu verhindern, dass aufgrund der hohen Inflation die dauerhaft höheren Gehälter eine Lohn-Preis-Spirale auslösen. Also wenn sich das Spiel der höheren Preise und der damit verbundenen Preiserhöhungen ständig im Kreis dreht.