
3600 Euro Strafe: So teuer werden Verstöße gegen 3G im Job
Viele Österreicher kehren heute nach dem Feiertag an ihren Arbeitsplatz zurück. Und vieles ist dort plötzlich neu. Schon am 1. November ist die 3-G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Wer gegen die Auflagen verstößt, riskiert ein saftiges Bußgeld. 500 Euro können fällig werden. Für Arbeitgeber sogar 3600 Euro.
Entgegenkommend ist dabei noch eine 14-tägige Übergangsfrist: Bis 14. November können alle, die in der Arbeitsstätte keinen Nachweis haben, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Kontrollieren muss das der Arbeitgeber, der die Einhaltung der Regel am Arbeitsort stichprobenartig überprüfen muss. Bei Verstößen drohen Strafen für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3600 Euro.
Aus 3G wird 2,5G
Erschwerend kommt hinzu, dass die 3G-Regelung ab der Stufe 3 des 5-StufenPlans zu einer 2,5-G-Regel wird. Passieren wird das ab einer Intensivstationen-Belegung von 400 Covid-Patienten. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erwartet dies für Ende dieser Woche.
STUFE 1:
Stufe eins des erstmals Anfang September präsentierten Regelwerkes ist seit 15. September in Kraft, als die Zehn-Prozent-Auslastung an den Intensivstationen (ICU) mit Covid-Patienten erreicht wurde (bzw. 200 belegte Betten). Zuletzt lagen gut 220 Corona-Patienten auf Österreichs ICUs (bzw. 11 Prozent Auslastung). Die Politik befürchtet angesichts der stark wachsenden Infektionszahlen allerdings einen baldigen Anstieg in Richtung Stufe zwei.
In Phase eins ist überall dort, wo vor Einführung des “Stufenplans” ein einfacher Gesichtsschutz anzulegen war, die höherwertige FFP2-Maske zu tragen. Das gilt etwa in Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Trafiken und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Im sonstigen Handel (beispielsweise Kleider- oder Elektrohandel) dürfen Geimpfte und Genesene ohne Maske in die Geschäfte, Ungeimpfte müssen hingegen eine FFP2-Maske anlegen. Schärfere Bestimmungen gelten bereits in Wien und in Salzburg, dort ist im gesamten Handel die FFP2-Maske Pflicht.
Die 3G-Regel wurde mit Inkrafttreten der Stufe eins von den schon gewohnten Settings (z.B. Gastronomie oder Events) auf Veranstaltungen ab 25 Personen ausgedehnt (davor ab 100 Personen). Antigen-Tests sind in Stufe eins nur 24 Stunden lang für einen 3G-Nachweis gültig (statt zuvor 48 Stunden). PCR-Tests können wie auch davor 72 Stunden lang verwendet werden. In Wien gibt es allerdings auch in diesem Bereich strengere Vorgaben als in Rest-Österreich: Antigen-Tests haben (außer für Kinder unter 12 Jahren) keine Gültigkeit. Der PCR-Test gilt nur 48 Stunden (für Kinder unter 12 Jahren 72 Stunden).
STUFE 2:
Stufe zwei bleibt unverändert: Sieben Tage nach Überschreitung einer Intensivstations-Auslastung von 15 Prozent (300 Betten) gilt in der Nachtgastronomie (und “ähnlichen Settings”) sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, d.h. nur mehr Geimpfte oder Genesene haben Zutritt. Außerdem sind in Stufe zwei Antigentests mit Selbstabnahme (“Wohnzimmertests”) nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Eintrittsregel gültig. In der Bundeshauptstadt Wien sind genau diese Verschärfungen bereits abseits des “Stufenplans” in Kraft gesetzt worden.
STUFE 3:
Sollte es zu einer Auslastung von 20 Prozent (400 Betten) kommen, folgt Stufe drei. In Bereichen mit 3G verliert der Antigentest dann in ganz Österreich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit überall nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test. Seit Freitag neu ist, dass diese Maßnahme sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft tritt. Die bisher vorgesehene Sieben-Tages-Wartefrist fällt weg.
STUFE 4:
Die neue Phase vier des Planes wird bei einer Auslastung von 25 Prozent bzw. 500 belegten ICU-Betten schlagend. Vorgesehen ist dann eine “2G”-Regel in allen “3G”-Bereichen: Ungeimpften wird damit der Eintritt etwa in Gastronomie, Hotellerie, zu Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Sportveranstaltungen untersagt. Das gilt dann auch bei Vorlage eines negativen Tests – egal ob Antigen oder PCR. Genaue Details werden laut Gesundheitsministerium noch ausgearbeitet, betroffen sein könnten aber etwa auch körpernahe Dienstleister wie beispielsweise Friseure, für die man derzeit einen 3G-Nachweis braucht.
STUFE 5:
Sollte die Intensivstations-Auslastung sogar 600 Betten übersteigen (bzw. 30 Prozent), dann kommt es zu Phase fünf, in der die als “kritisch” geltende 33-prozentige Auslastung der Intensivkapazitäten mit Covid-Patienten nahezu erreicht wäre. Diese Stufe bringt “Ausgangsbeschränkungen” für Ungeimpfte – den bereits aus früheren Pandemie-Phasen bekannten Lockdown. Damit wäre für all jene, die weder eine Impfung noch einen aufrechten Genesungs-Status vorweisen können, das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Erlaubt ist dann etwa noch die Grundversorgung (wie Einkäufe) oder der Weg zur Arbeit. (APA/red)
Kommentare
Irgendwo habe ich gelesen, dass PCR Tests nicht zwischen Grippe- und Coronaviren unterscheiden können. Wäre interessant eine fachliche Auskunft darüber zu bekommen, weil man sich jetzt so auf die PCR Tests versteift.
Ich habe auch 3G an meinem Arbeitsplatz: ich habe gegessen, getrunken und gearbeitet … Ich meine, dass müsste Herrn Mückenstich zufrieden stellen …
Werden die rumänischen covid-Intensivpatienten, die wir in unseren Intensivstationen aufnehmen auch mitgerechnet?
Ich bin für 1G
Generalstreik
Aber nicht sagen, dass dieser Mucki die Höhe der Strafen auch noch festlegt.
Der soll froh sein, wenn er noch 2 Tage in der Öffentlichkeit ist, dieser ASozial Nix Mini Minister..Wenn man nur schreiben könnte, was man denkt !!
Es gibt nur eine Ermächtigung des Arbeitgebers, welche de jur ohne gesonderten Auftrag (durch das Ministerium) nicht zum Handeln verpflichtet. Kontrolliert der Arbeitgeber ohne diesen (schriftlichen) begeht er mehrfachen Rechtsbruch 😁
soetwas kann nur einen beamten einfallen der vom geschröpften fleißigen steuerzahler gefüttert wird.
Unglaublich diese impfdiktatur.
Ist es nicht unethisch menschen zu med.massnahmen zu zwingen bzw. zu bewerben bzw mit zahlen zu hantieren.
Vollimmunisierung…..falsche wortwahl.
Ausserdem sollte man vor Verabreichung eines medikaments ueber wirkung, nebenwirkung , wie viele verabreichungen, informiert sein.
Hier wird geimpft und man erkennt dauernd neues. Ein glueck , dass der oesterreicher so unkritisch ist, sonst waere diese
Regierung schon Geschichte.
Da gehoert vieles aufgeklaert, Finanzen,Bestellvorgang etc.
Ich bitte um recherche.
… ziemlich sicher. Aus aller Herren Länder womöglich – unter dem Deckmantel der Nächstenliebe. Der Zweck heiligt die Mittel. 😏
Diese Verordnungen sind – wieder- allesamt rechtswidrig! Auf keinen Fall die Strafen bezahlen, Einspruch erheben. Dr. Michael Brunner von der MFG erklärt, warum diese Verordnungen rechtlich nicht halten.
Jetzt will – und muss – man alle möglichen Stufen durchgehen, denn Mückstein will ja nur spielen und nachholen, was man ihn bisher nicht machen ließ. Rudi wird sich ärgern und im Hintergrund Tips geben.
Meine Hoffnung, das man diese Leute später auch zur Rechenschaft zieht, habe ich noch nicht begraben.
Erneuter evidenzloser Verfassungs- und Gesetzesbruch 🤢🤮
Nicht Zahlen . Es laufen schon viele Klagen dagegen ,denen wieder recht gegeben wird .
Das 3 oder 2 G am Arbeitsplatz nicht Verfassungskonform ist sagt einem der gesunde HV. Also abwarten nichts wird so heiss gegessen wie gekocht.
http://www.covid-beschwerde.at. Ein aggressiver und komplett überfordeter GM wird auch noch lernen was Rechtens ist und was Nicht.