Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte am Mittwoch, dass diese Corona-Maßnahme „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ im Herbst kommen werde. Ein entsprechendes Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH), das einem Pflegeheim erlaubte, einen Pfleger zu kündigen, der sich weigerte, Corona-Tests zu machen, erleichtert die Einführung der Maßnahmen ungemein. Ein paar Fragen sind aber freilich noch offen. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) muss eine Neufassung der Covid-Verordnung erlassen und 3-G am Arbeitsplatz darin verankern. Ob es einer Änderung weiterer Arbeitsgesetze bedarf, wird derzeit geprüft.

Kein Gehalt mehr ausbezahlt?

Auch die Frage, wo 3-G denn überhaupt genau gelten soll, ist noch nicht beantwortet. Zugführer, die alleine auf ihrem Arbeitsplatz sitzen, werden wohl kaum mit Menschen in Kontakt kommen.

Was passiert eigentlich, wenn man die Maßnahme verweigert? Das Urteil aus dem Pflegeheim zeigt, dass Zwangsmaßnahmen zulässig sind. Wer nicht gleich gekündigt wird, der bekommt dann einfach eventuell für eine gewisse Zeit sein Gehalt nicht ausbezahlt. So wird das zum Beispiel bereits in Italien gehandhabt.

1450 Euro können fällig werden

Die größte Frage ist aber, wer das eigentlich alles kontrollieren soll. Ob Chefs künftig am Morgen durch die Büros gehen und sich die Grünen Pässe der Mitarbeiter zeigen lassen? Denkbar sind dem Vernehmen nach jedenfalls Strafen und stichprobenartige Kontrollen. In der Covid-Zugangsverordnung ist beides geregelt. Strafen von bis zu 1.450 Euro sind schon jetzt verankert.

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