3G für Arbeitsplatz: Verordnung lässt weiterhin auf sich warten
Die Verordnung für die 3G-Regelung am Arbeitsplatz lässt weiterhin auf sich warten. Am Freitag hieß es aus dem Gesundheitsministerium, dass sie erst Anfang nächster Woche erlassen wird. Zuletzt war noch von Freitag oder Samstag dieser Woche die Rede gewesen, nachdem die gesetzliche Grundlage dafür am Donnerstag im Bundesrat die entscheidende Hürde genommen hat. Die derzeitigen Entwürfe sind allerdings nicht endgültig.
In Kraft treten soll die Regelung, die in der 3. Corona-Maßnahmenverordnung festgelegt wird, am 1. November, hatte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) diese Woche nach dem Ministerrat bekanntgegeben. Kann am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, dann braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
Ebenfalls fixiert werden mit der Verordnung die Regeln für den Wintertourismus. Ab 15. November ist bei der Benutzung von Seilbahnbetrieben ein 3G-Nachweis zu erbringen, für Gäste von Après-Ski-Betrieben gelten Regeln analog zur Nachtgastronomie. Grundsätzlich orientieren sich die Corona-Schutzmaßnahmen für die kommende Wintersaison am gemeinsam mit den Ländern ausgearbeiteten Stufenplan und damit an der Auslastung der Intensivkapazitäten, hieß es seitens der Regierung.
Kommentare
Wenn eine verfassungswidrige Bestimmung vom Bundespräsident unterschrieben wird, ist es § 242 StGB Hochverrat!
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.
Wer zeigt dies an?
Wenn Sie sich dadurch bedroht fühlen, während der Bundespräsident in Ihren Augen dabei Gewalt anwendet, während er seine Füllfeder für die Unterschrift eines Gesetzes schwingt, können sie ja versuchen es anzuzeigen. Allerdings könnte Sie die Tagespresse dann verklagen, weil sie Satire nicht ordnungsgemäß als Satire kennzeichnen. 😉
Mücksteins Hausübung: Wie formuliert man eine verfassungswidrige Verordnung so, damit sich der VfGH mindestens 6 Monate damit auseinandersetzen muss, bevor er sie für verfassungswidrig erklärt.
Diese Mücke ist scheinbar bereit, für Beschäftigte und Betriebe das totale Chaos heraufzubeschwören.
Mit einem Arschtritt gehört dieses leere Hemd aus dem Gesundheitsministerium entfernt.
Abgang Herr Mückstein, aber flott! Ihre grün-türkise Corona-Diktatur ist inakzeptabel!