“Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”. Die alte Redewendung kommt einem unweigerlich bei der Betrachtung eines “Korruptionsfalles” in den Sinn, der in aller Ernsthaftigkeit und mit allem nötigen Aufwand vor der Bundesdisziplinarbehörde verhandelt wurde. Dort wurde ein untadeliger Beamter nach 40 Dienstjahren schuldig gesprochen, weil er fünf Euro Bargeld für die Kaffeekasse angenommen und dafür Nespresso-Kapseln für seine Kolleginnen gekauft hatte.

Der Staatsdiener arbeitet im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), wo ihm eine Frau aus Dankbarkeit für die korrekte Behandlung fünf Euro “Trinkgeld” gab. Er habe sich nichts Böses dabei gedacht und ging davon aus, dass die niedrige Summe unter Dinge fällt, die Beamte gerade noch annehmen dürfen, wie standard.at schrieb.

So falsch lag der Mann nicht: Hätte ihm die “Kundin” eine Packung Kaffee-Kapseln mitgebracht, wäre dies zulässig gewesen. Bei Bargeld aber versteht der Dienstgeber keinen Spaß. Es gibt im Gesetz keine Summe nach unten, schon Cent-Beträge können zu viel sein.

“So beginnt Korruption, und genau das soll verhindert werden”, sagte der anklagende Disziplinaranwalt. Und bekam recht. Der Beamte wurde schuldig gesprochen.

Beamter überwies fünf Euro an Dame zurück

Dies wegen der Geringfügigkeit allerdings ohne Strafe. Wobei: Der Dienstherr hatte seinen Beamten bereits sanktioniert und ihm die so genannte Weihnachtsbelohnung und die Treue-Prämie für seine 40-jährige Dienstzeit gestrichen.

Im Gegenzug überwies der Beamte die fünf Euro an die großzügige Dame zurück.