Bei dem Angeklagten, der seit drei Jahren nichts mehr arbeitet und vom Geld seiner Mutter lebt, wurden auch große Mengen an Drogen und Waffen sowie Falschgeld gefunden. Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz – es wurden auch NS-Devotionalien sichergestellt – laufen noch.

Bei einer Hausdurchsuchung im Herbst des Vorjahres bot sich den Behörden ein grauenhaftes Bild: Im Keller seines Wohnhauses in Ansfelden (Bezirk Linz-Land) hatte der Mann an die 50 Hunde in viel zu kleine Zwinger gepfercht, es herrschte vollkommene Dunkelheit, alles war voller Kot, die Tiere unterernährt, verängstigt und teils mit Bisswunden übersät, denn sie wurden für Hundekämpfe eingesetzt, zeichnete der Staatsanwalt ein anschauliches Bild von den Zuständen, die man dort vorfand.

Darüber hinaus wurden große Mengen Suchtgift sichergestellt: In einem Gefrierschrank waren mehr als fünf Kilogramm Amphetamin mit einem Straßenverkaufswert von ca. 75.000 Euro versteckt, über 100 Gramm Kokain, Ecstasy-Tabletten, zudem etliche Waffen – Langwaffen, Druckluftgewehre, Pistolen, eine Pumpgun und ein Schalldämpfer, hunderte Patronen, ein Sturmgewehr, Messer etc. – und 112 gefälschte 20-Euro-Banknoten lagerten im Haus. Auch Kfz-Kennzeichen, ein Führerschein und eine E-Card, die nicht dem Angeklagten gehörten, wurden sichergestellt, ebenso NS-Devotionalien. Zu letzteren laufen gegen den 45-Jährigen noch Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz. Er hat bereits eine einschlägige Vorstrafe wegen Wiederbetätigung. Vom Landesgericht Wels war er deswegen zu 24 Monaten bedingt verurteilt worden.

Der Staatsanwalt sprach von “einem der massivsten Fälle” von Tierquälerei in den vergangenen Jahren. Zudem müsse man beim Urteil mitbedenken, dass der Angeklagte “bis an die Zähne bewaffnet war”. Das Gericht sprach den Mann im Sinne des Strafantrags schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt. Von den restlichen acht Monaten hat der 45-Jährige bereits fünf in Untersuchungshaft abgesessen. Zudem wurde die Probezeit für die bedingte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz von drei auf fünf Jahre verlängert. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Es ist damit nicht rechtskräftig.

Tierschützer entsetzt: "Schockierend mildes Urteil"

“Es soll nicht nur bei Ihnen ein spürbarer Eindruck hinterlassen werden, sondern auch in der Gesellschaft”, unterstrich die Richterin den generalpräventiven Aspekt. Sie betonte, dass – auch wenn juristisch gesehen die Drogendelikte die strafsatzbestimmenden sind – der Tatbestand der Tierquälerei nicht nur einmal, “sondern 50-fach erfüllt” worden sei, ähnlich sei es bei den Waffen, der Unrechtswert der Taten sei in diesem Fall besonders hoch.

Die Tiere könnten nur auf Einzelplätze vermittelt werden, weil sie trainiert worden seien, aufeinander loszugehen, erklärte Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe. Sie seien aber zu Menschen friedlich, weil sie aufgrund ihrer Vorgeschichte “sehr liebesbedürftig” seien. Stadlers Einrichtung hatte neun Hunde aufgenommen, vier sind mittlerweile vermittelt. Nach dem Prozess ärgerte sich die Pfotenhilfe über ein “schockierend mildes Urteil” und kündigte an, wegen der Privatbeteiligtenansprüche “auf jeden Fall in Berufung” zu gehen.