Eine Heimhelferin alarmierte Anfang Jänner die Polizei, weil sie von einer 67-jährigen Frau in Wien-Hitzing mit einem Küchenmesser bedroht worden war. Sechs Beamte des Stadtpolizeikommandos Meidling sowie vier Angehörige der Sondereinheit Wega rückten an, einer der Beamten schoss auf die Frau. Die psychisch kranke 67-Jährige verstarb.

Sozialarbeiter wollte Frau zuvor einweisen lassen

Dass der Einsatz von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, war Formsache. Nun wurde aber bekannt, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Schützen wegen Paragraf 75 des Strafgesetzbuches geführt wird. Mord. Und das setzt die vorsätzliche Tötung eines Menschen voraus. Für den Beamten gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

In der Wohnung der Frau hatte es bereits im Juli 2020 zwei Polizeieinsätze gegeben, ein Sozialarbeiter hatte schon früher die Einweisung der Frau in die Psychiatrie gefordert. Der Amtsarzt lehnte ab, wie VP-Innenminister Karl Nehammer in der Beantwortung einer Anfrage der Neos zur Causa anmerkt.