Ab 2024 plant die deutsche Bundesnetzagentur, Netzbetreibern die Möglichkeit zu geben, bei drohender Überlastung der Stromnetze den Strombezug zu drosseln. “Finanzen.net” berichtet zudem, dass Verbrauchern jedoch eine Mindestgarantieleistung gewährt werden muss. Diese Entscheidung betrifft steuerbare Geräte wie Wärmepumpen oder auch Ladeeinrichtungen für E-Autos. Das Ziel ist die beschleunigte Förderung von E-Mobilität und Wärmepumpen. Die Netzagentur betont, dass Einschränkungen beim Strombezug von Ladestationen und Wärmepumpen nur in Ausnahmefällen erfolgen würden.

"Netz muss bei Engpässen ausgebaut werden"

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, meinte: “Ein Netzbetreiber darf nun den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern. Wir rechnen damit, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben”. Und beruhigte: “Verbraucher werden Eingriffe meist kaum bemerken, da ein Basisbezug an Strom gesichert wird. Wenn Engpässe auftreten, muss das Netz ausgebaut werden. Darauf werden wir achten”.