Die Beihilfe des Landes Berlin muss eine medizinisch notwendige Barthaarentfernung einer Beamtin mit Transidentität nicht bezahlen, wenn sie von einer Kosmetikerin durchgeführt wird. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Die Beihilfe sei gesetzlich nur zur Kostenübernahme von Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder Heilmittelerbringer verpflichtet. Kosmetiker fielen aber nicht darunter, berichtet der “Berliner Kurier”.

Hintergrund war im konkreten Fall eine Geschlechtsangleichung der Frau. Dieser wurde bei der Geburt das männliche Geschlecht zugeschrieben. Transmenschen identifizieren sich nicht mit dem Geschlecht, das ihnen nach der Geburt zugeordnet wurde.

Transfrau muss für die Barthaarentfernung 8640 Euro aus eigener Tasche zahlen

Der Arzt der Trans-Beamtin habe ihr im Zuge ihrer Geschlechtsangleichung eine dauerhafte Entfernung des Barthaarwuchses durch Nadelepilation verordnet, teilte das Gericht mit. Geplant seien demnach 120 Behandlungstermine, die jeweils 72 Euro kosten sollen, insgesamt 8640 Euro.

Diese lasse die Frau jedoch bei einer Kosmetikerin durchführen. In Berlin habe es keinen Arzt gegeben, der die Behandlung durchführt, so das Argument der Transfrau. Damit steht ihr aber keine staatliche Beihilfe zu. Das Landesverwaltungsamt Berlin hatte die Kostenübernahme für die ersten Rechnungen denn auch prompt abgeschmettert. Dagegen hat die Beamtin nun vergeblich geklagt.