Abschiebungen auch zu den Taliban? Breite Mehrheit dafür
Bestätigung für die Linie des ÖVP-Innenministers: 69 Prozent der Österreicher sind laut einer top-aktuellen Umfrage dafür, trotz der Machtübernahem der Taliban straffällige Afghanen weiterhin in ihre Heimat abzuschieben – sie werten den Kurs von Karl Nehammer als richtig.
Während der Großteil Europas angesichts der unbeschreiblichen Lage in Afghanistan und der gerade erst beginnenden Schreckensherrschaft der Taliban Abschiebungen aussetzt und gar als unmöglich sieht, ist die Stimmung in Österreich mehrheitlich eine andere. Der Geduldsfaden scheint gerissen, und die Mehrheit der Menschen im Land stimmen ganz mit dem Kurs von Innenminister Karl Nehammer überein, wenn dieser sagt: Abgeschoben wird trotzdem. Wenn schon (natürlich, angesichts der Lage) nicht direkt in den Krisenherd, dann in eigene Abschiebungszentren rundherum.
Das zeigt eine aktuelle Umfrage, welche Research Affairs im Auftrag der Tageszeitung “Österreich” in Aufrag gegeben hat. 1ooo Österreicher haben zwischen 17. und 19. August die Frage “Soll Österreich weiter straffällige Asylwerber nach Afghanistan abschieben, obwohl die radikalislamistischen Taliban das Land kontrollieren?” beantwortet, und das Ergebnis fällt eindeutig aus: Ganze 69 Prozent sagen “Ja”. Besonders interessant: Sogar Grün-Wähler liegen zu 61 Prozent auf Linie mit der Politik des Innenministers.
Kommentare
Leider haben bei den EU-27 nur Österreich und Griechenland für den Versuch gestimmt, in den Nachbarstaaten Afghanistans Lager zu errichten.
Und die “Verteilungs-Diskussion” von Asylsuchenden brauchen wir nicht mehr zu führen. Das klappt eh nicht.
Wir müssen uns zuerst ansehen, WELCHE Gesetze der VfGH und der EGMR… dafür vorschieben, um KRIMINELLE illegal im Land behalten zu müssen!
Dann müssen wir schauen, ob und wie wir aus diesen Fesseln wieder heraus kommen können.
Die Sicherheit der unbescholtenen Bürger hat GEFÄLLIGST über den egoistischen Interessen krimineller Asylanten zu stehen!
Weiters muss es für die EU-Staaten einen Ort geben, wohin man die Verbrecher überführen kann, damit die heimischen Gefängnisse nicht überlastet werden und der Sozialstaat nicht so massiv missbraucht werden kann!
Der Raster, wo manch Kommentar durchfällt, muß ganz schön groß sein!😁
Zusammenfassend:
1. Gesetzeskonform ist eine Antragstellung direkt an der Grenze.
2. Eine illegale Grenzverletzung begründet kein subjektives Recht auf Antragstellung im Inneren, das es objektiv nicht gibt.
Ergänzung:
Stellt man den Antrag erst wenn man nach jahrelangem Rauschgifthandel erwischt wird, so ist dies weder “unverzüglich” noch “ortsnahe”.
Wie kann es sein, dass ab 2015 zigtausende Afghanen angeblich aus Afghanistan, aber in Wirklichkeit im Iran oder in einem anderen Land seit Jahren gelebt hatten und nur die Gunst der Stunde nützten, geflohen waren, obwohl nun in vielen Medien gezeigt wird, dass die dortige Bevölkerung viel mehr Freiheiten und Rechte hatte und dass es dort relativ sicher war, als die ausländischen Soldaten im Land waren und eine von den Amerikanern unterstützte, relativ tolerante Regierung ihr Amt ausübte. Nun sind die Taliban an der Macht und wieder werden uns die Bilder der fliehenden, hauptsächlich männlichen Massen aus Afghanistan gezeigt. Irgendetwas stimmt da nicht ganz. Ich habe das Gefühl, dass wir ab 2015 mit noch mehr unwahren Berichten manipuliert wurden und jetzt hoffen die gleichen Medien, dass diese Propaganda ein zweites Mal bestens funktioniert. Scheinbar möchten diese Personen und Medienvertreter, dass möglichst viele muslimische Migranten nach Österreich strömen, um sich damit selbst als besonders gut und wohltätig darstellen zu können. Ich habe diese vielen Manipulationen der hauptsächlich linken und links gedrallten Medien jedenfalls schon ziemlich satt. EXXPRESS bildet in der österreichischen Medienlandschaft für mich eine löbliche Ausnahme!
Solange Österreich unsere Renten die nächsten 20 Jahre weiter zu uns nach Thailand überweist, kann Österreich von uns aus alle Flüchtlinge ins Sozialsystem aufnehmen. Juckt uns nicht.
Ist auch mein Plan, allerdings nicht Thailand.
Da es in Afghanistan nun eine neue Regierung gibt, wird für etliche Asylanten nun der Asylgrund wegfallen. Von der vorigen Regierung können Sie nun ja nicht mehr verfolgt werden. Die könnten daher nun auch wieder heimgeschickt werden.
Es geht ja nicht nur um die Afghanen. Die Zuwanderung von Moslems muss generell auf Null heruntergefahren werden. Sonst haben wir in 20 Jahren Zustände wie im Libananon. Überall, wo Moslems einen relevanten Bevölkerungsanteil stellen und keine Öl-Milliarden vorhanden sind, herrscht Chaos, Armut, Gewalt und Terror.
Genau. Und wenn wir schon dabei sind, auch Afrikaner und Asiaten (aus dem Fernen Osten) haben in Europa nichts verloren.
“Der Kurs stimmt”. Diese Floskel kennen wir ja schon von der SPÖ. Wertlose Ankündigungspolitik um Wähler bei Laune zu halten.
Emmanuel Macron warnt kürzlich vor vielen illegalen Geflüchteten aus Afghanistan und wurde dafür stark kritisiert.
Warum? Warum darf man nicht mehr auf eventuelle Probleme hinweisen? Es steht doch wohl ausser Frage, dass unter Flüchtlingen möglicherweise auch unerwünschte kriminelle Personen sind. Das hatte man doch alles schon.
Sowieso. Die Taliban sind jetzt die neue Regierung des Landes. Die Bevölkerung wollte sich offenbar nicht gegen diese verteidigen und hat sie damit als Regierung haben wollen. Das müssen wir nicht gut finden, das ist deren Sache.
Also mein Zugang zu diesem Thema ist folgender. Die echten Opfer die einen richtigen Fluchtgrund unter einer Scharia haben sind Frauen und Kinder bzw. auch Homosexuelle. Also warum werden wir dann ausschließlich mit jungen Männern beglückt?
Junge Männer haben da gar nix zu befürchten außer sie sind wie unsere BoBo’s und glauben der Sinn des Lebens ist einzig die Freiheit zu demonstrieren egal für was und sich über Politiker lustig machen zu dürfen bzw. über sie zu schimpfen.
Ich bin demnach für einen Aufnahme Stopp von Männern und wenn möglich ausschließlich nur für eine Aufnahme von Frauen und echten Kindern ohne Vollbart. Wobei man zu Frauen jetzt schwer Zugang finden wird weil sie praktisch alle von den Taliban beschlagnahmt werden und isoliert.
Männliche Kriminelle aber sind beim Taliban sicher gut aufgehoben und die sollte man wann und wenn möglich weiter nach Afghanistan abschieben.
Für Unbescholtene kann man die Abschiebung aussetzen.
👍👍👍👍So ist es. Statistiken zufolge sind 74 % der Afghanen, die seit 2015 in Österreich angekommen sind, Männer und fast alle im wehrfähigen Alter. Sie sind die Ausländer, die zusammen mit Syrern die meisten Verbrechen begehen.
Mein Verdacht dem ich hoffe dass mal nachgegangen wird ist dass viele Männer irgendwelche Warlords der vielen Stämme wie auch der Taliban extra zu uns schicken um mit der Sozialhilfe und dem Geld aus Drogenhandel ihre Organisationen dort zu finanzieren. Da gehört Western Union und Moneygram mal infiltriert wieviel und wohin da Geld verschwindet.
In Afganistan haben aktuell als “Nebenprodukt” USA-Nato -Einsatzes 3,5 milionen Drogenabhängige und stabile Drogenproduktion. Die Signale, die aus der EU komen: “Korridore” und dass für Sie hier de facto Straffreiheit gibt, ist das schon mehr als eine Einladung, gerade an die Kriminelle. Tolles Gefängniss und kostenlose Anwälte, wartende Wohnugen in Wien…
Und für all das muss der Österreichische Steuerzahler aufkommen! Wer bitte bezahlt die teuren Anwälte? Z.B. die die die Mörder von Leonie vertreten? etc etc. Viele Österreicher warten jahrelang auf eine Gemeindewohnung! Mein Sohn stand nach der Scheidung quasi auf der Straße und wurde abgelehnt, damals 2015 ! mit der Begründung „ wir benötigen die Wohnungen für Asylanten“! So können sich die Sozis ihre Wählerstimmen in Wien holen! Gute Nacht Österreich,die Bärtigen sollten sich um ihr Land kümmern!
hier leben 44000 afghane 95% gesunde junge männer die davongelaufen sind frauen und kinder zurückgelassen haben und jetzt forden sie den westen auf um die talibans zu vertreiben. ich denke die spinnen komplett. ab nach afghanistan und dort sollen sie die frauen, kinder und kranke ältere leute beschützen. das selbe auch in deutschland. wieviele junge männer aus afhanistan leben hier in europa? lauter feiglinge. und jetzt fällt den frauen der SPÖ auf dass seit jahren nur männer aus afghanistan kommen. das schreibe ich schon seit 2015.
Ich halte das für eine Nebelgranate des größten Kalibers.
Wenn – wie gestern vom Express berichtet – ein Verein von Anwälten (wer zahlt die?) vor dem VfGH eine Klage eines mehrfach straffälligen “Flüchtlings”, dessen Asylantrag rechtskräftig negativ beschieden sind, seine Schubhaft zu beenden, höchstinstanzlich durchbringt, was de facto heißt
– die Person dar sich frei in Österreich bewegen
– wir müssen die Person aus öffentlichen Mitteln (=unsere Steuerleistungen) versorgen (Essen, Unterkunft, Kleidung, Handy, medizinische Versorgung)
dann ist jede Diskussion über Abschiebung hinfällig.
Die Conclusio kann dann nur heißen: alle Kräfte darauf konzentrieren, niemanden mehr hereinzulassen.
Denn los werden wir offenbar nicht einmal mehr mehrfache Straftäter mit negativem Asylbescheid.
PS: vielleicht kann man das Thema über Geld lösen, also Aussetzen jeder finanziellen Unterstützung nach negativem Asylbescheid mit Versprechen eines Bonus von 5000 EUR für freiwillige Ausreise.
Bei Aussetzen der Versorgung, werden sie in Wohnungen einbrechen oder Leute berauben. Es geht für sie in jedem Fall positiv aus: Entweder werden sie nicht erwischt oder wenn sie erwischt werden, kommen sie hinter Gitter mit Kabelfernsehen und Zimmerservice. Außerdem können sie dann garantiert noch eine Zeit lang in Österreich bleiben.
Es war auch eine Mehrheit der Amerikaner dafür, daß Mexiko den Grenzzaun bezahlt. Das ist hier ganz ähnlich zu sehen. Vielleicht werden kriminelle aus dem Westen von den Taliban nicht eingesperrt sondern befördert?
Es sollte auch in Österreich sogenannte Ausreise- bzw. Abschiebezentren geben. Ein negativer Asylbescheid, Weigerung zur Ausreise oder Straffälligkeit führen zur sofortigen Übersiedlung in diese Einrichtung. Und dort haben sie zu bleiben, bis sie entweder selbst ausreisen oder abgeschoben werden. Natürlich besteht dort Arbeitspflicht, bei den Kosten die sie verursachen, nur eine kleine Gegenleistung.
Erst wenn die ersten 5000 unbegleiteten Jugendlichen mit Vollbart und Gelenksarthrose abgeschoben wurden glaube ich dem Karl Schmäh das Datum oder die Uhrzeit derzeit sind leider auch diese Aussagen Schall und Rauch oder in der Diktion des Vizekanzlers Lull und Lall
Exakt ! Das ist genau das Thema, welches die ÖVP an der Spitze der Umfragewerte hält, aber nur mehr die Einfältigen glauben an Taten, wenn sogar die Gerichte dagegen arbeiten. Wer hat denn Kickls “Ausreisezentrum” Schilder sofort abmontiert?
Die Wiener Fremden-Konvention fordert eine “erhöhte Wohlverhaltenspflicht”. Allein deren Verletzung berechtigt zur Ausweisung.
Ex iniuriam ius non oritur. Eine illegale Grenzüberschreitung vernichtet ein Antragsrecht.
Wo ist also das juristische Problem?
@ Dr (?) H.S. Sie sind offensichtlich kein Völkerrechtler und vermutlich auch kein Jurist. Das juristische Problem, illegal die Grenze überschreitenden Flüchtlingen das Recht auf einen Asylantrag abzusprechen, besteht zuallererst einmal darin, dass die von Ihnen genannte “Wiener Fremden-Konvention” dem Völkerrecht unbekannt ist. Vielleicht meinen Sie ja die Genfer Flüchtlingskonvention. Diese begründet aber in ihrem Artikel 2 keine “erhöhte” Wohlverhaltenspflicht für Flüchtlinge, sondern nur die allgemeine Verpflichtung, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen im Aufenthaltsland zu beachten. Das von Ihnen zitierte Rechtsprinzip “ex iniuriam ius non oritur” ist im Völkerrecht umstritten und bezieht sich – wenn überhaupt – nur auf Akte von Völkerrechtssubjekten (Staaten), nicht auf Akte von Flüchtlingen. Noch dazu würde niemand einen illegalen Grenzübertritt als Verbrechen oder als besonders schweres Vergehen bezeichnen. In Österreich ist das nur ein Verwaltungsvergehen. Artikel 31 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention sieht sogar ausdrücklich vor, dass gegen Flüchtlinge wegen illegalem Grenzübertritt keine Strafen verhängt werden. Das macht schon deswegen Sinn, da die Umstände der „Ausreise“ von Flüchtlingen – anders als im Falle von Migranten – üblicherweise das Beschaffen von Dokumenten für eine legale Einreise im Zielstaat nicht erlauben.
Bitte mit Verlaub, der Grundsatz ” ex iniuriam jus non oritur” ist in allen westlichen Rechtskulturen ein unumstösslicher Grundsatz, hat mit Völkerrecht vordergründig nichts zu tun. Bei einem Asylantrag ist innerstaatliches Recht anzuwenden, denn die GFK , auch die EMRK sind in die österreichische Rechtsordnung transformiert worden.
Es überrascht:
1. Dass Fremde bei ihrem Aufenthalt nicht an die nationale “Öffentliche Ordnung” gebunden sein sollten.
2. Dass Rechtsverletzung rechtsbegründend sein soll.
@Mag. P. Das Rechtsprinzip “ex iniuriam jus non oritur” stammt ursprünglich aus dem römischen Recht und ist selbstverständlich heutzutage auch noch innerstaatlich relevant. Das steht aber einem Asylantrag nach illegalem Grenzübertritt nicht entgegen. Warum? Eben wegen der GFK Umsetzung in innerstaatliches Recht (siehe Art 31 Abs 1 GFK und § 38 Abs 1 Asylgesetz). Kommentator Dr (?) H.S. bemüht aber ein Fantasie-Völkerrecht zur Untermauerung seiner Ansichten (und zeigt auch in seinem zweiten Kommentar, dass er die Zusammenhänge nicht versteht). Im Völkerrecht ist “ex iniuriam jus non oritur” übrigens keineswegs allumfassend anerkannt. Denken Sie nur an die “illegale” Machtergreifung der Taliban. Das wird im Endeffekt nicht die völkerrechtliche Anerkennung des Regimes verhindern.
@Dr. (?) H.S. Selbstverständlich sind Fremde an die nationale “Öffentliche Ordnung” gebunden. Das steht ja genauso in der GFK. Genauso rechtens ist es auf Basis der GFK, dass kriminelle Asylanten ihren Asylstatus verlieren und abgeschoben werden, sofern die Abschiebung selbst nicht der EMRK widerspricht (zB wenn sie einem Todesurteil gleichkommt). Aber es besteht aufgrund des Völkerrechts keine “erhöhte Wohlverhaltenspflicht”, d.h. keine Verpflichtung zur Annahme einer bestimmten Leitkultur (zB verpflichtendes Tragen von Dirndl und Lederhosen kann man einem Asylanten staatlich nicht vorschreiben).
Verurteilte Asylwerber oder Flüchtlinge sollen abgeschoben werden, und wenn es z.B. nach Rumänien ist.
Ich bin auch für strikte Abschiebung, aber was bitte haben die Rumänen damit zu schaffen?
Es muss ja nicht Rumänien sein, aber durch zumindest ein sicheres Land ist der Afghane am Weg nach Österreich gereist. Wenn es um Gefahr für sein Leben ging hätte er dort bleiben und um Asyl ansuchen können. Spätestens im ersten EU-Land, aber auch das übersteigt schon die Genfer Flüchtlingskonvention. Dass von den Afghanen, die zwischen 2015 und Frühjahr 2021 kamen, die meisten nicht Flüchtlinge sondern Migranten waren, deren Leben daheim nicht bedroht war, kommt hinzu.
Die jetzige Lage dort muss man neu beurteilen, aber auch da sind bis auf die Mitarbeiter der NATO-Länder zunächst mal die Nachbarländer gefragt.
Ja, dann soll Herr Nehammer es bitte machen und nicht nur darüber reden. Und wir reden hier über ca 10.000 Afghanen, die in den letzten 3 Jahren in Österreich straffällig wurden ( siehe aktuelle Berichte zur Kriminalitätsstatistik in anderen Medien). Notfalls bitte in Haft nehmen.
Zurzeit kommen darüber hinaus täglich ein paar hundert ins Land. Welche Maßnahmen werden dagegen gesetzt?
Es reicht.
Und wer ist schuld, dass nicht abgeschoben werden kann? Die Linken, Grünen und NGOs, die sofort alle juristischen Hebel in Bewegung setzen, dass das Abschieben verhindert wird. Wenn das nicht hilft werden die Strassen blockiert.
Die Liste ist nicht komplett ohne den VfGH, außer Sie meinten der ist bei
Linken, Grünen und NGOs schon enthalten. Bei den Roten müsste man den richtigen Tag erwischen, die haben diesbezüglich ja jeden Tag eine andere Meinung.
Der größte Unsinn ist, dass die Aufenthaltsdauer in der Schubhaft begrenzt ist, nachdem zuvor ohnehin nur 1/3 der verhängten Strafe abgesessen werden musste. Aber da findet sich bei den Parteien eher eine Mehrheit für die komplette Abschaffung der Schubhaft als für eine Verlängerung des Audenthalts dort bis zur tatsächlichen Abschiebung.