
Absurdes VfGH-Urteil: Impfpflicht ist verfassungskonform - "weil sie eh nicht gilt"
Heimlich still und leise hat der Verfassungsgerichtshof ein interessantes Urteil über die erst vergangene Woche endgültig abgesagte Corona-Impfpflicht gefällt. Die Höchstrichter befinden die Impfpflicht als “verfassungskonform” – mit dem Argument, dass sie ja ohnehin nicht angewendet wird.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beurteilt die Corona-Impfpflicht als verfassungskonform – weil sie ohnehin nicht angewendet wird. Angesichts der “derzeit geltenden COVID-19-Nichtanwendungsverordnung (…) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zulässigerweise angefochtenen Bestimmungen”, schreiben die Höchstrichter in ihrem Erkenntnis, das am Mittwoch veröffentlicht worden ist.
Regierung verkündete Abschaffung der Impfpflicht erst in der Vorwoche
Ursprünglich ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Impfpflicht mit Spannung erwartet worden. Das umstrittene Gesetz war zwar am 4. Februar in Kraft getreten, schlagend wurde es aber nie. Unmittelbar vor dem mit Strafen verbundenen “Scharfstellen” am 16. März wurde die Impfpflicht ausgesetzt, sie sei angesichts der epidemiologischen Lage nicht verhältnismäßig. Vergangenen Donnerstag, 23. Juni, gab die Regierung schließlich bekannt, dass die Impfpflicht gegen das Coronavirus endgültig abgeschafft wird.
Wiener beklagte, dass Impfpflicht Rechte verletze
Just an diesem Tag entschieden auch die Verfassungsrichter über den Antrag eines Wieners, der unter anderem vorgebracht hatte, die Impfpflicht verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention), denn dieses umfasse auch die medizinische Entscheidungsfreiheit und körperliche Integrität. Der VfGH hatte den Antrag nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zu beurteilen, wurde in einer Presseaussendung betont, und diese wurde am 23. Juni getroffen.
Die Impfpflicht sei ein besonders schwerer Eingriff in die körperliche Integrität und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, hält der VfGH in der Entscheidung fest. Daher gelte auch ein strenger Maßstab bei der Prüfung, ob die Impfpflicht verhältnismäßig ist. Artikel 8 Absatz 2 der EMRK nenne als Voraussetzungen dafür, dass ein Eingriff in dieses Grundrecht statthaft ist, wenn der Eingriff gesetzlich vorgesehen und etwa zum Schutz der Gesundheit notwendig ist.
"Keine verfassungsrechtlichen Bedenken"
Das COVID-19-Impfpflichtgesetz verfolge das Ziel einer hohen Durchimpfungsrate zum Schutz von Personen, die die Impfung aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können oder bei denen die Wirksamkeit der Impfung herabgesetzt ist. Auch ziele das Impfpflichtgesetz darauf ab, durch das nach einer Impfung geringere Risiko schwerer Krankheitsverläufe die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsinfrastruktur und dadurch die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Dazu komme, dass der Gesundheitsminister aufgrund des Impfpflichtgesetzes verpflichtet ist, laufend zu überprüfen, ob eine Impfung zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist – im Zuge dieser laufenden Evaluierung ist die Impfpflicht aber eben seit Mitte März ausgesetzt. “Bei dieser Rechtslage bestehen gegen die zulässigerweise angefochtenen Bestimmungen des Impfpflichtgesetzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken”, heißt es in der Aussendung des VfGH.
Kommentare
Es stellt sich die Frage, ob zukünftig ein beabsichtigter Banküberfall, mit vorgehaltener Pistole, ohne abzudrücken, ebenfalls verfassungskonform ist.
Meiner Meinung nach ist es völlig egal, was der Verfassungsgerichtshof entscheidet, die Frage ist nur, ob die Leute bei dem Theaterstück noch mitmachen werden, und mittlerweile habe ich schon viele Aussagen gehört. Die drei Akte habe ich noch mitgemacht beim vierten steige ich aus. Wenn die Leute mal merken, daß die nicht die Obergurus sind, die uns da leiten, ist da Lack herunten, die fallen alle.
Mit Abstand die Blödesten….
da war doch was mit 1G,2G,2 1/2G und 3G;
Ungesund ist´s, wenn “Un-recht” zum “Recht” erhoben wird.
Spannend wirds erst im Herbst, wenn die Spritzenfanatiker 2G wieder in Kraft setzen.
Bitte keine Beleidigungen gegenüber den Forenschreibern, denn sie wissen nicht was sie tun!
Das ist eine feige und dumme Entscheidung und erweckt wirklich den Eindruck der Inkompetenz. Während man die Lockdowns für Ungeimpfte zum Zeitpunkt der Festlegung für konform beurteilte, wird das hier dann gemacht wenn es gerade passt, also als die Impfpflicht ausgesetzt wurde. Wer sagt, dass dies keine politisch gefällige Entscheidung ist, der sieht den Wald vor Bäumen nicht…
Also sind “Erpressung” und “Nötigung” in Österreich Verfassungskonform?
Nicht Fragezeichen, RUFZEICHEN
Es mag schon sein, dass eine Impfpflicht zum “Schutz der öffentlichen Gesundheit” für Österreichs Verfassung in Ordnung geht. Aber da muss man schon differenzieren: Es ging hier um die Pflicht zu einer Impfung mit einem völlig neuen Wirkprinzip, die nicht ausreichend erprobt ist (was selbst die Hersteller in ihren Sicherheitsberichten zugeben), die daher nur bedingt zugelassen ist, und die jetzt schon die höchste Nebenwirkungsrate (einschließlich tödlicher Komplikationen) hat, die man in den letzten 50 Jahren jemals bei einer Impfung gesehen hat. Eventuelle Langzeitfolgen sind noch gar abschätzbar, darüber können wir frühestes Ende 2023 urteilen.
Sehr gut, dann führen wir per Gesetz die Todesstrafe ein, wenden sie aber nicht an, somit ist sie Verfassungskonform!!!
Der Verfassungsgerichtshof hat sich ein ausgezeichnetes, beschissenes Urteilsvermögen selbst ausgestellt. Diese Pelzrobenverstinker m/w sind nicht fähig einem blöden verfassungswidrigen Gesetz eine Abfuhr zu erteilen. Der Nebenjob “VERFASSUNGSRICHTER” ist ja gut bezahlt. In Österreich sind eben die größten Flaschen Spitzenverdiener. Ein Richter verdient mehr als der V.d.B oder der Scheiß-Kanzler.
DIESE BLÖDE WERBEKAMPAGNE DER REGIERUNG IST DOCH FÜR DIE KATZ. KEINER SOLLTE MEHR DIESEN UNFUG ALS REAL BETRACHTEN.
G E M E I N S A M IMPFEN, SO EIN S C H W A C H S I N N.
G E M E N S A M VERECKEN HEISST DAS ! ! ! ! Hoffentlich bemerkt man das in ganz Österreich bald ! ! ! ! !
Dieser Staat wird in nicht all zu naher Zukunft keiner mehr sein!
Danke Danke liebe ÖVP + GrünInnen!!!
Die Justiz ist komplett zu vergessen. WKSta, Zadic und jetzt der VfGH, wir leben nicht mehr in einem Rechtsstaat.
So ein Urteil hätte jemand mit längeren Ohren und viel billiger fällen können.
Man sollte sich auch mal darüber Gedanken machen, warum das „Aus“ für die Impfpflicht genau in der Woche des Volksbegehrens kommuniziert wurde. Und somit sicher wesentlich weniger Menschen dieses unterschrieben haben, weil sie es als nicht mehr notwendig erachtet haben. Hoffe, das hat keine späteren Auswirkungen.
Die direkte Demokratie u.a. Volksbegehren haben in dieser Bananenrepublik, in der feige Systemgünstlinge inkl. VfGH und Parteigänger den Ton angeben, einen ganz geringen Stellenwert.
Ich habe aber trotzdem unterschrieben und werde es auch weiterhin tun – auch wenn es offensichtlich sinnlos ist. Weil ich meinen Kindern und Enkelkindern einmal sagen können möchte, dass ich nicht mit dabei war als ÖVP, Grüne samt SPÖ und Neos die Demokratie in Österreich mit all den bereits angestellten Gemeinheiten und noch folgenden zerstört hatten.
Freund schafft!
die könne mich doch alle mal……..
Wo ist die Wahrheit Was für Urteil ich bin sehr enttäuscht über den Vgh ICH hätte mir mehr Objektivität erwartet Wem soll man dann vertrauen
Das Urteil ist doch wohl ein verspäteter April Scherz.
Ob man dem VfgH die Unabhängigkeit glauben kann, muss man sich bei solchen Urteilen wirklich fragen.
Da braucht sich dann auch keiner wundern, wenn auch der Glauben in die Justiz verloren geht.
Ist ja wohl eher so, als hätte man kein Urteil treffen wollen und das ein Gesetz, das so “nicht” mehr vorhanden ist, auch natürlich verfassungskonform ist, ist ja wohl klar.
Ein Wasser ohne Salz ist ja auch kein Salzwasser.
Das wurde doch wie mir scheint, schön abgesprochen. ( es gilt natürlich die Unschuldsvermutung)
Hoppala, das hätte ich aber nicht erwartet, Österreich es war einmal schön und sehr lebenswert 🇦🇹
BP-Wahl: Weg mit VdB! Dr. Brunner von der MFG macht kurzen Prozess mit dieser Regierung und kann sich dann auch noch den VfGH zur Brust nehmen.
Die Schweizer haben kein Verfassungsgericht, aber direkte Demokratie. Das könnte bei uns auch so sein.
aber Hallo!
wir leben immerhin in der Wahldemokratie
die WIR uns gewählt haben!
der VfGH war immer ein Schützer unserer
Verfassung + Grundrechte!
Die Ernennung dieses Gerichtshofes erfolgte
durch den von uns gewählten “so sind wir nicht” BP. Also: das muss passen !
was können den unsere Richter für diese
Terminüberschneidungen.
Nur weil eine der beteiligten Personen seine Brötchen mit Massen-Klagen gegen zum
Teil ärmere Bürger verdienen muss, heißt ja
das nicht dass er dies gerne macht, oder gar nur des Geldes wegen…, es hat auch nichts Verwerfliches an sich. Denn wenn das so wäre, würden die anderen Richter aus moralischen Gründen dies nicht dulden und intervenieren..
offenbar ist alles in bester Ordnung,
wir leben im freiesten, besten und schönsten Österreich …….
jeden der das anders sieht, kann man nur als rechtsradikalen, staatsfeindlichen, antisemitischen, usw. Schwurbler ….. bezeichnen. (bei fehlenden Bezeichnungen
bitte Mainstream gucken!)
am Ende möchte ich noch hinzufügen:
dies ist meine rein persönliche Meinung!
(habe Angst vor einer Klage!)
österreich schafft sich selbst ab.
niemand mit hirn wird der politik noch der justiz mehr vertrauen…
so ein urteil bei einem bedingt zugel. impfstoff… wie geht das.
Sind die Richter auch schon gekauft worden?
Ich schäme mich in Grund und Boden für dieses Land.
Schön langsam stellt sich die Frage, wo haben die Verfassungsrichter ihre juristischen Kenntnisse erworben? Oder gibt es eine übergeordnete Agenda in der Urteilsbegründung?
Während dieser sog. Pandemie hat sich der Charakter dieses Landes mehr als offenbart!
Der Charakter ist unmittelbar an den Kontostand geknüpft. Ist er zu hoch oder zu tief, ist er meist dort anzuteffen wo sich Spulwürmer am wohlsten fühlen.
Wenn das mit so fadenscheinigen Bemerkungen (es kann ja nur ein Witz sein) begründet wird dann brauchen wir diesen garantiert nicht billigen Verein dem Grundrechte der Bürger egal sind nicht mehr, das sind Parteigünstlinge, so darf doch kein Höchstgericht argumentieren…
Ich hätte mir nie träumen lassen, dass Österreich in so kurzer Zeit so verkommen kann. Es ist nur mehr zum Heulen! Wir werden von vollkommen inkompetenten und machtgeilen Politikern regiert. SPÖ und NEOS sind um nichts besser. Sie sind alle dem Cäsarenwahn verfallen. Ausnahme ist die FPÖ, die aber immer als Sündenbock und Feindbild herhalten muss. Nun wissen wir auch, dass wir uns im Fall des Falles auch auf den VGH nicht verlassen können. Shakespeare: King Lear: Es ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde! Österreich hat fertig! Wir brauchen nicht mit dem Finger auf den “bösen” Orban zeigen. Die haben vermutlich weit mehr Rechte als wir im eigenen Land.
In einer Bananenrepublik, wie Österreich eine geworden ist, was kann man sich da vom VGH erwarten? Echt jetzt! Was kann man da erwarten!? 🤥 Wie der Herr, so‘s Gescherr. Hat es früher geheißen. Hat aber noch immer Gültigkeit!
Ich weis nicht was es da zu Deuteln gäbe. Die “Impfung” ist keine Garantie NICHT an Cov. zu erkranken. Auch sind Geimpfte ebenso “ansteckend” wie Ungeimpfte. Die prozentualen Vergleiche sind mMn. Blablabla….. Ebenso ist KEINESFALLS wissenschaftlich bewiesen dass, eine schwere Erkrankung oder der Tod zuverlässig verhindert werden.Die “Nebenwirkungen” lass ich mal ganz aus….. Aber ja, es ist was faul im (möchtegern) Staat EU.
Beschämend. Wie der Großteil der Österreicher halt ist. Feige und wegduckend. Wir sind ja im letzten Jahrhundert auch überfallen worden und haben nichts gewusst!
Kein Wunder wenn viele Bürger kein Vertrauen mehr in die Politik und Justiz haben.
Der VfGH folgt hier den Stimmen der Politik und tut so, als ab die Schwurblerei dieser ein naturwissenschaftliches Axiom wäre. Was sie nicht machen, die Wirklichkeit in Augenschein zu nehmen und somit die Unwirksamkeit sowie die Gefährlichkeit der gentechnischen Immuntherapie festzustellen. Der VfGH agiert hier als Wurmfortsatz der Jünger Coronas und untergräbt das Vertrauen in die Justiz, das berechtigterweise sowieso schon ziemlich verloren gegangen ist, nun vollends. Ich bin sehr enttäuscht und auch wütend, dass unsere Menschenrechte so leicht ungestraft mit Füßen getreten werden können!
Hat nicht “irgendwer” gesagt Recht muss Politik folgen …. da hammas
@NOX: Damit war gemeint, das Politiker Gesetze im Nationalrat beschliessen und somit eine politische Willensbildung einer Norm vorangeht. Es war aber nicht gemeint, dass die Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Justiz abgeschafft werden soll. Aber genau das passiert schon seit längerer Zeit in Österreich, in Deutschland und der EU. Die Justiz schaut nicht mehr auf die zugrundeliegenden Normen und Gesetze, sondern spricht Gefälligkeitsurteile für die Politik und den woken Zeitgeist einer lautstarken Minderheit (dank der Medien).
Wir sind wirklich ein Scheißland geworden – sorry für diese derben Worte, aber was Anderes fällt mir dazu nicht ein…
Aber die Entscheidung ist wenigstens authentisch und spiegelt die Zustände unseres Landes und deren Entscheidungsträger unverblümt wieder !
Der VfGH ist ein politisches Kollegialorgan (kein juristisches) ohne richterlichen Einschlag. Denn dort hat niemand eine Richteramtsprüfung.
Was Anderes als gelebtes Staatsversagen war ja auch nicht zu erwarten. Das Einzige was in diesem Land noch funktioniert ist das Eintreiben von Steuern um die Funktionäre der Parteiendiktatur und deren Büttel über Gebühr zu allimentieren. Von Kostgängern vorgeführt zu werden, wird die Wogen definitiv nicht glätten.
Ich werde jetzt verstärkt im Bekanntenkreis bei den Impfzwangbefürwortern erfragen, ob sie schon die 4. “Impfung” haben bzw. wann sie sich “impfen” lassen. Bin gespannt…
Die lassen sich gerade eine Hintertüre offen für das Impfpflichtgesetz.
Was sind wir für eine Bananenrepublik geworden! Da hat das oberste Kontrollorgan der Republik die Möglichkeit, die Politik mit ihren völlig überzogenen Bestimmungen zur Impfpflicht in die Schranken zu weisen, und was tun sie?
Zunächst einmal gar nichts. Frei nach dem Beamtenmotto: Schlafen wir doch mal ein paar Monate darüber. Und just zum gleichen Zeitpunkt, wie das Impfgesetz aufgehoben wird, kommt nun ein über 85 Seiten völlig banales Erkenntnis des VfGh mit endlosen Zitaten und Wiederholungen. Wobei es in der Begründung zahlreiche Widersprüche zum Selbstbestimmungsrecht und zum bis dato schwerwiegendsten Eingriff in die den EMRK gibt.
Es ist anzunehmen, dass jemand aus dem VfGH die bevorstehende Veröffentlichung an die Bundesregierung geleakt hat.
Damit weiss ich nun klar: Wir leben in keinem Rechtsstaat mehr.
PS: Wer sich das Geschwurbel des VfGH antun möchte, hier der link: https://www.vfgh.gv.at/rechtsprechung/Ausgewaehlte_Entscheidungen.de.html
Ich gebe ihnen vollkommen recht. Wir sind eine Bananenrepublik, der VfGH ist das dazugehörige Kasperltheater. Diese Richter sind nur mehr erbärmlich, fressen sich um unser Geld fett und sind zu allem anderen unbrauchbar. Dieses Urteil hätte ein Idiot aus einer Irrenanstalt auch sprechen können.
Der VfGH mußte die Anwendung ernsthaft für möglich halten und hat dies wissentlich in Kauf genommen. Zurück zum VfGH, diesmal zur Vollversammlung.
Ja klar die Impfpflicht hatte keine Auswirkungen weil sie ausgesetzt wurde, wer’s glaubt wird selig. Hat ja nur die WU Wien für ihre Lehrenden und Studenten eine Impfpflicht eingeführt unter explizitem Hinweis auf die nationale Impfpflicht und die waren nicht die einzigen, die das von Angestellten forderten, Führerschein auch nur mit 2G möglich etc. Die Verfassungsrichter gleiten in ein Fahrwasser wo halt Bürgerrechte nach belieben hin- und hergeschoben werden.
Eine plumpe Verarschung des Bürgers, der mit seinen Steuern auch diese Verfassungsrichter bezahlt. Sie werden immer unverschämter und frecher, diese Staatsdiener.
Auch wenn mein erstes Posting nicht erschienen ist – die Gegenbewegung wird sich formieren !! Mit allen Mitteln….. 🙂
9. Juli Mega-Demo in Wien!
Was wollen wir wetten , dass es da Absprachen mit der Politik gegeben hat?! Ihr nehmt das Gesetz vor der Entscheidung durch den VFGH zurück und wir – der VFGH – entscheiden dafür, dass eh alles verfassungskonform ist.
Wird ja immer besser. Wer da noch “Ja & Amen” sagt ist selbst schuld…
Nach dieser Regierung hat man das Vertrauen in die Politiker verloren. Dann kamen die Ärzte mit ihrer spritzwut in die Vertrauenskrise. Nun sind es die Richter, die mit ihren derzeitigen Urteilen das Vertrauen der Menschen in Zweifel ziehen lassen. Man hat immer mehr das Gefühl, dass eine grundlegende Änderung der Gesellschaft stattfindet.
– Wer glaubt, er könne objektiv arbeiten,
der hat das Wort nicht verstanden.
– Objektiv zu sehen, ist ein Illusion.
Augen sind immer persönlich/T. Zölffel – und zuletzt
-Ein Richter ist ein Mensch, dessen subjektiver Meinung objektive Gewalt verliehen ist/Querulix.
Leider kann ich so einer (hochbezahlten) weltfremden Argumentation aus dem höchsten, richterlichen Amt nicht folgen. Meine Gedanken dazu darf ich mir aber wohl “NOCH” machen.
👍👍👍
Der VfGH entwickelt sich zur juristischen Lachnummer – bei der den Bürgern aber das Lachen vergeht.
Scheinbar sieht er sich der Regierung ohne Wenn und Aber verpflichtet.
Korrupter Haufen Sch…..! Was soll das nun wieder? Und mal weitergedacht, sollte der GM die Impfpflicht jetzt trotzdem wieder einführen und scharf schalten, erhält der VfGH eine neue Klage und die wird dann wieder so nach 6-12 Monaten behandelt…und inzwischen sind Alle in die Giftspritze gezwungen worden, wenn man nicht die Möglichkeit hat ins Ausland zu flüchten. Was ist nur mit der Welt los? Gerechtigkeit und Justiz sind bereits zu Grabe getragen…also bleiben nur mehr die harten Bandagen um diesem Wahnsinn die Stirn zu bieten. Gut zu wissen wie weit wir in diesem Land schon sind…Nordkorea 2.0!
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe ist es das zweite Urteil, mit dem unserer Politik Tür und Tor für eine Drangsalierung der Bürger sperrangelweit geöffnet wurde. Und damit soll der Glaube an Recht, Gerechtigkeit oder -vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich- vermittelt werden. In Umkehr dieses Leitsatzes heißt es dann für mich: Besonders das Höchstgericht handelt immer gemäß der geltenden, rechtlichen Bestimmungen ohne Ansehen, politischer Ausrichtung oder sonstigen Befindlichkeiten! Österreich, wie bist du mit Glück gesegnet.
Langsam frage ich mich ob ich verblöde, für wenn wäre der VGH zuständig ?