Eine Hausärztin der niederöstereichischen Marktgemeinde Aspang etablierte eine radikale Maßnahme in ihrer Praxis im Bezirk Neunkirchen. So besteht die Medizinerin darauf, dass ihre Patienten eine Impfung oder Genesung nachweisen können. Alternativ können „Ungeschützte“ freien Zugang in die Ordination erhalten, wenn sich diese auf einen von der Ärztin durchgeführten Test einließen.

"Ein unlautbares Geschäft"

Bei den Tests besteht allerdings ein Selbstbehalt von 20 Euro. Andere Tests, die in den Apotheken und Gemeinden durch medizinisches Personal durchgeführt werden, schließe sie aus. Das sorgt für Unmut im Regionalkreis. Als “unlautbares Geschäft” kennzeichnet eine wütende Frau den Sachverhalt gegenüber dem “Kurier”.

"Ein nicht ganz trivialer Verstoß gegen den Kassenvertrag"

Auch die Gesundheitskassa stimmt mit der Verhaltensweise der Medizinerin alles andere als überein. Zu dem „nicht ganz trivialen“ Verstoß gegen ihren Kassenvertrag äußert sich Kassen-Obmann Andreas Huss gegenüber der „Heute“: “Test und Maske darf die Ärztin verlangen, Impfung nicht. Wir werden mit dieser Ärztin sprechen müssen. Denn das geht so nicht! Niemand kann Ungeimpfte aus einer Kassenordination ausschließen. Die Frau hat einen Versogungsauftrag zu erfüllen.”

Eine Stellungnahme der Ärztin sei bis dato nicht erfolgt. Die Konsequenzen, die nach Huss drohen könnten, wären schlimmstenfalls eine Auflösung ihres Kassenvertrages.