Der Asylwerber und das junge Mädchen führten eine On-Off-Beziehung und stritten sich häufig um das Besuchsrecht für den gemeinsamen Sohn, der bei einer Pflegefamilie aufwuchs. Am 18. Oktober 2020 kam es dann im Zimmer der damals 17-jährigen Rumänin in einer betreuten Unterkunft in Linz wieder einmal zu einem Streit des Paares. Im Zuge der Auseinandersetzung nahm der Asylwerber aus Afghanistan ein Messer aus der Küche und stach der Kindesmutter damit in den Hals. Als es ihr gelang, ihm das Messer abzunehmen, holte er sich ein anderes und setzte die Attacke fort. Insgesamt erlitt die junge Frau acht Stichverletzungen, großteils am Hals. In einer ersten Vernehmung gab er an, seine Freundin habe sich ihre Verletzungen selbst zugefügt. Beim Prozess gestand er dann aufgrund der Beweislast seine Tat.

Afghane wollte "bisschen niedrigere Strafe"

Der Angeklagte meinte am Dienstag vor Gericht, ihm tue “alles leid” und “ich gebe alles zu”. Dennoch wollte er ein “bisschen eine niedrigere Strafe”. Das Mindestmaß für den Mordversuch beträgt zehn Jahre. Ein Argument des Verteidigers, sein Mandant habe vom Opfer abgelassen, als es wehrlos war, ließ das Gericht nicht gelten. Auch dass ein Küchenmesser keine Waffe sei, sah das OLG anders.

Strafe wurde nachträglich erhöht

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat im Berufungsverfahren am Dienstag die Strafhöhe wegen versuchten Mordes von zwölf auf 13 Jahre erhöht. Die Erststrafe sei “eine Spur zu milde ausgefallen”, urteilte der Richtersenat. Die Erschwerungsgründe seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das Gericht folgte damit der Anklagebehörde, wonach eine bestehende Verurteilung sowie die Tatsache, dass der junge Mann auf die Mutter seines Kindes eingestochen hat, mehr zu berücksichtigen seien.