Gemeindewohnungen sind als leistbarer Wohnraum für einkommensschwache Personen reserviert. Deshalb dürfen sie prinzipiell nicht untervermietet werden. Dennoch nutzten viele Personen geförderte Wohnungen oder Plattformen zur Apartmentvermittlung, um sich an ihren günstigen Wohnungen finanziell zu bereichern. Das soll jetzt nicht mehr möglich sein, denn Airbnb muss nun sämtliche Anzeigen von Gemeindewohnungen entfernen.

Betroffene Wohnungen werden gemeldet

Zu diesem Beschluss kam es, durch ein Urteil des Handelsgerichts. Zuvor habe sich Airbnb dazu bereit erklärt, Inserate von Gemeindewohnungen zu entfernen. Die Plattform erklärt jedoch die Stadt Wien als dafür zuständig, die betroffenen Wohnungen zu melden. Durch die hohe Flut an Anzeigen wäre das allerdings nicht durchführbar, wurde im Rathaus entgegnet.

Stadt Wien bekommt Zugang zum Airbnb-Städteportal

Nach dem Rechtsspruch zeigt sich Airbnb verständnisvoll: Man wolle eine faire und zukunftsorientierte Regulierung für die Kurzzeitvermietung unterstützen. Im Rahmen einer “freiwilligen” Initiative  nehme man nun Gemeindebauten von der Plattform. Die hat eine Adressliste mit geförderten Wohnungen erhalten und sperrt jene Kunden, die nicht ausdrücklich erklären, dass kein Untermietverbot herrsche.

„Um dies für die Stadt so einfach wie möglich zu machen, möchte Airbnb der Stadt Wien als erstem Partner in Österreich Zugang zum Airbnb-Städteportal gewähren“, hieß es. Dies erlaubt städtischen Behörden, direkt auf das Portal zuzugreifen und problematische Anzeigen melden. Airbnb würde dann weitere Maßnahmen ergreifen.