Die Staatsanwaltschaft legte den Deliktszeitraum zwischen Jänner 2021 und Mai 2022 fest, listete 60 Fälle in ihrer Anklage auf, in denen die Justizbeamtin der Bezirksgerichts durch Lustlosigkeit glänzte und einen  Bearbeitungsstau in ihrer Kanzlei verursachte. Die Folge: Gesetzte Fristen wurden zur Makulatur, Zeugen erhielten ihre Auslagen nicht mehr, Schuldner warteten vergeblich auf wichtige Unterlagen. Ob es neben dem Ärger für die Betroffenen auch zu handfesten Schädigungen kam, muss die Beweisaufnahme vor Gericht versuchen zu klären.

Genauso wie das Motiv der Beamtin: Überforderung? Keine Lust mehr? Ein tiefer liegendes psychisches Problem? Irgendwas muss passiert sein, denn schließlich arbeitete die Kanzleileiterin 35 Jahre ohne Beanstandungen bei der Justiz, hatte die Pension in Sichtweite.

Es geht wohl in Richtung Überlastung und persönliche Probleme. Im Falle einer Verurteilung droht der Beamtin eine Verurteilung zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.