
Akten-Leaks in Causa Kurz: Die Version des "Falter"-Chefs Florian Klenk zerbröselt
“Aus Anwaltskreisen erhalten”: So argumentierte der “Falter”-Chefredakteur am 6. Oktober die Leaks der Chats von Thomas Schmid, die auch für Sebastian Kurz zur Belastung wurden. Jetzt schreibt jener Anwalt, der als einziger den Akt 1683 am 6.10. hatte: “Ich gab nichts an den ,Falter’ weiter.”
In diesem Fall geht es um nicht wenig: Wurden konkrete Aktenteile aus Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen ein großes Medienhaus, gegen eine Meinungsforscherin und gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz sowie dessen enge Mitarbeiter gezielt an zwei linkslastige Kleinmedien weitergegeben, um am 6. Oktober die “richtige” Stimmung, also eine sofortige Welle der Empörung zu verbreiten, ohne dass noch die anderen Medien sowie jeder Österreicher von diesen Ermittlungen umfassend und neutral informiert waren?
Sollten zwei Redaktionen, die bekannt für ihre Hass-Artikel gegen Kurz und die ÖVP sind, die geheime und irritierend ausführlich verfasste Hausdurchsuchungs-Anordnung vor allen anderen Medien erhalten haben, weil sie die Skandal-Hysterie ganz sicher mit Rücktrittsaufforderungen und “Smoking Gun”-Kommentaren befeuern würden?
Das ist jedenfalls zu klären. Nicht wenige Politikinsider und Juristen haben ihre Zweifel an den bisherigen Erklärungsversuchen, wie dieser vertrauliche Razzia-Akt der WKStA am Vormittag des 6. Oktober an den Chefredakteur des kleinen Wiener Wochenblatts “Falter” gelangt sein soll.

Nur ein Anwalt hatte den Akt mit der Nummer 1683
Jetzt könnte die bisherige Erklärungsversion des “Falter”-Miteigentümers Florian Klenk zum Erhalt des vertraulichen Akts zerbröseln: Wie berichtet, prahlte Klenk bereits in einem in den Mittagsstunden des 6. Oktober verfassten Tweet: “Wir haben aus Anwaltskreisen den Hausdurchsuchungsbefehl und viele andere Infos zur Razzia im Kanzleramt erhalten. Wir arbeiten seit einigen Stunden an einem Bericht.”
Die Razzia bei den Beschuldigten begann allerdings erst um 06.00 Uhr, der “Falter”-Chefredakteur, der “schon einige Stunden” daran arbeitete, musste das Papier mit den Chats also schon sehr bald nach Beginn der Hausdurchsuchungen erhalten haben.
In einem Telefonat mit einem Regierungsmitglied meinte dazu Florian Klenk, er hätte dieses geheime Dokument der WKStA vom “Hausanwalt” der ÖVP, Werner Suppan, bekommen. Dieser Top-Jurist war bei der Durchsuchung der privaten Wohnräume des Kurz-Beraters Stefan Steiner dabei. Zeitlich könnte das so möglich gewesen sein. Im Sinne der menschlichen Logik natürlich nicht.

Klenk löschte rasch den Twitter-Chat mit einem Anwalt
Jetzt hat aber der eXXpress von Mag. Werner Suppan ein Schreiben erhalten, in dem dieser klarstellt: “Weder ich noch mein Mandant Stefan Steiner haben die Anordnung zur Hausdurchsuchung zu irgendeinem Zeitpunkt an Florian Klenk oder einen anderen Mitarbeiter der Zeitschrift ,Falter’ weitergegeben.”
Dazu interessant: Alle anderen etwa 50 Anwälte der Beschuldigten, die im Rahmen des Casag-Verfahrens von diesen Ermittlungs-Schritt erfahren, hatten erst am 7. Oktober elektronisch Zugang zu diesem Hausdurchsuchungs-Akt mit der Nummer 1683.
Und noch ein Indiz spricht dafür, dass dem “Falter”-Miteigentümer ein schwerer Fehler passiert sein könnte: In einem Chat auf Twitter schrieb Klenk dem bekannten Wiener Anwalt Thomas Kralik, dass “hier ON 1683 entscheidend” sei. Und: “Die wurde den Anwälten am 6.10. zugestellt.”
Klenk löschte den Tweet nach wenigen Minuten wieder (der eXXpress sicherte das Statement per Screenshot). Vermutlich entfernte der “Falter”-Chef den Tweet deshalb, weil er damit unabsichtlich preisgegeben hat, dass er seine Informationen aus dem Akt mit der Nummer 1683 hatte – genau diese Hausdurchsuchungs-Anordnung (1683) mit den groß zelebrierten Chats hatten aber eben am Vormittag des 6. Oktober nur Rechtsanwalt Suppan sowie Stefan Steiner. Und natürlich die Staatsanwälte der WKStA.

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Kommentare
Die heutige, im Linksfunk groß aufgemachte Meldung (ein Foto ist aufgetaucht …) über eine längst bekannte Tatsache ist eigentlich eine gute Nachricht. Das Aufbauschen dieser Nichtigkeit zeigt nämlich, dass die WKStA eigentlich *nichts* in der Hand hat.
… und trotzdem werden die Leute systematisch medial (SZ,Spiegel, Falter, ORF, …) mit “Leaks” hingerichtet…
DAS ist die wahre “Leistung” der WKStA!
Ein geöffnetes Scheunentor der WKStA ist kein “Leak”, aber Problem.
Wurde in der Sache “Aktenleaks” noch keine Anzeige erstattet? Spätestens jetzt wäre es wohl höchst an der Zeit!
Ich warte noch auf Ihren Bericht über das “politisch unabhängige” Gutachten der “unabhängigen” Rechtsschutzbeauftragten Aicher im Sinne der Türkisen, nach Absprache mit der Anwaltschaftskanzlei Ainedter, Herr Schmid.
Diese Anfrage bitte wie immer lesen und löschen, da nicht in Ihr politisches Weltbild passend !
Um Betteridge’s Law zu bemühen: Wäre sich ein Herausgeber sicher, dass die Antwort auf eine Frage “Ja” lautete, dann würde er keine Frage formulieren sondern eine Behauptung aufstellen. Schmitt klenkt mal wieder 😉
Die Sache ist dringend aufklärungsbedürftig !
Wenn ein Staatsanwalt geheime Akten weitergibt, um damit Stimmung gegen eine politische Partei zu machen, dann ist das ein Skandal. Es ist nicht definitiv bewiesen, dass dies in diesem Fall so war, aber starke Hinweise sind schon da. Sicher ist jedenfall, dass dieser Sache auf den Grund gegangen werden muss ! Man muß die Frage klären, ob DAS ANSEHEN DER JUSTIZ DURCH DIE JUSTIZ SELBST IN FRAGE GESTELLT WURDE.
Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben das öffentliche Interesse in der Strafrechtspflege wahrzunehmen. Dazu gehört vor allem die Anklageerhebung und -vertretung im Strafprozess. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Die WKStA ist eine Staatsanwaltschaft und entgegen unklarer Äußerungen von Frau Minister Zadic ist diese Behörde WEISUNGSGEBUNDEN. Daher wäre es die Aufgabe der Justizministerin dafür zu sorgen, dass ein eventueller Amtsmissbrauch bei der WKStA sofort von einer möglichst unabhängigen Stelle – nicht intern – untersucht wird.
Müsste nicht eigentlich die WKStA von sich aus – wegen eines vermutlichen Amtsmissbrauchs von Mitarbeitern – tätig werden? Offenbar haben die aber kein Interesse, hier für Aufklärung zu sorgen. Die WKStA handelt außerdem weisungsgebunden und daher wäre es doch Aufgabe der Justizministerin, nach meinem Rechtsverständnis, eine entsprechende Weisung erteilen, sodass dieser mögliche Amtsmissbrauch bei der WSKtA rasch aufgeklärt wird.
Hoffentlich wird Zadic auch in den U-Ausschuss geladen und nach ihren Kontakten zu Peter Pilz gefragt.
Macht das jetzt die inkriminierten Straftaten der Verdächtigten weniger strafbar?