“Ungeimpfte dürfen nicht mehr diskriminiert werden”

Das Volksbegehren “Keine Impfpflicht” richtet sich einerseits gegen den staatlichen Zwang sich der Impfung unterziehen zu müssen, auch wenn die Anwälte sich nicht gegen die Impfung aussprechen. Weiters ist wesentlicher Punkt des Volksbegehrens, dass ungeimpfte Personen nicht weiter diskriminiert werden dürfen, sei es durch Mobbing am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder auch durch Belästigungen durch Vorgesetzte und Arbeitskollegen oder bei der Stellenbewerbung. Die Anwälte haben dazu ein Antidsikriminierungsgesetz verfasst das die Diskriminierung ungeimpfter Personen unter Strafe stellt und welches sämtlichen Abgeordneten zum Nationalrat übermittelt wird. Das Volksbegehren kann auf jeder Gemeinde/Magistrat oder mittels Handysignatur unterstützt werden.

Neuinfektion in den Bundesländern

Burgenland: 189
Kärnten: 160
Niederösterreich: 1553
Oberösterreich: 740
Salzburg: 445
Steiermark: 574
Tirol: 660
Vorarlberg: 589
Wien: 2371