Die Luxuswohnung hat der Fußballer 2018 erworben – allerdings mit Auflagen. So dürfe die Immobilie nicht als Freizeitwohnsitz bzw. reines Feriendomizil genutzt werden, ein Hauptmieter muss stetig darin leben – so verlang es die Gemeinde. Dazu verpflichtete sich der Neo-Madrilene beim Erwerb sogar mittels Vertrag, in dem er „weiters zur Kenntnis (nimmt), dass er im Streitfall diesbezüglich beweispflichtig ist.” Im Zuge verschärfter Kontrollen, geriet nun auch Alaba in das Visier der nachforschenden Beamten, der oben genannte Passus wird jetzt schlagend.

Nun sind aber genau hier Zweifel entstanden, ein Ermittlungsverfahren bzw. eine Erhebung wurden seitens der Gemeinde eingeleitet worden, berichtet die Tiroler Tageszeitung und beruft sich dabei auf den Kirchberger Bürgermeister Hubert Berger.

David Alaba darf sein Penthouse vermieten

Alaba muss allerdings nicht selbst dort wohnen, kann sein Penthouse auch vermieten. Dann muss aber zumindest der Mieter, gemeldet ist aktuell ein Familienmitglied, seinen ständigen Wohnsitz dort haben. Eine Anzeige aus dem vergangenen Jahr hat nun zu den Erhebungen geführt. Die Gemeinde wurde damals damit konfrontiert, dass in besagter Wohnanlage vorwiegend Nicht-Tiroler Immobilien erworben hätten.

Tiroler Gemeinden sind mittlerweile sehr restriktiv

In Tiroler Gemeinden, in denen bereits acht Prozent aller Immobilien als Ferienwohnsitze gewidmet sind, dürfen solche nicht mehr genehmigt werden. 16.200 erlaubte Freizeitwohnsitze gibt es im Land, rund 10.000 werden illegal genützt. In Kirchberg ist die Freizeitwohnsitzquote mit 21 Prozent schon längst ausgeschöpft.