
Alexander Van der Bellen befasst Verfassungsgerichtshof mit Blümel-Akten
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat im Zusammenhang mit der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragten Exekution bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wegen nicht bzw. zu spät an den U-Ausschuss gelieferter Akten noch einmal das Höchstgericht eingeschaltet.
Die Oppositionsparteien hatten in einem Schreiben an das Staatsoberhaupt bemängelt, dass die Aktenvorlage durch Blümel nach wie vor unvollständig sei. Daher habe sich der Bundespräsident gemäß den “maßgeblichen Grundsätzen des Exekutionsrechtes” nochmals an den VfGH, den Antragsteller im Exekutionsverfahren, gewandt und diesen um Mitteilung ersucht, ob er seinen Exekutionsantrag aufrecht hält, wie es in einer Stellungnahme gegenüber der APA heißt. Dafür hat der Bundespräsident im Hinblick auf die Dringlichkeit dem Verfassungsgerichtshof eine Frist bis zum 25. Juni gesetzt.
Weil der Finanzminister Aufforderungen, dem U-Ausschuss bestimmte E-Mails und Dateien vorzulegen, nicht nachgekommen war, hatten sich die Oppositionsfraktionen SPÖ, NEOS und FPÖ an den VfGH gewandt. Dieser gab ihrem Verlangen am 3. März statt. Blümel wurde aufgefordert unter anderem die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.
Opposition war nicht zufrieden
Als Blümel dem nicht nachkam, beantragte die Opposition die Exekution dieser Entscheidung beim VfGH. Mit Beschluss vom 5. Mai 2021 beauftragte der Verfassungsgerichtshof schließlich Van der Bellen mit der Exekution, woraufhin Blümel lieferte. Die letzte Tranche erfolgte am 16. Juni. Die Opposition ist aber der Ansicht, dass noch immer nicht alles da ist und wandte sich am Freitag abermals an das Staatsoberhaupt.
Finanzministerium erklärt sich
Via Aussendung lässt das Finanzministerium wissen, dass nach “Beendigung des Rechtsweges am 6. Mai 2021 wurden noch am selben Tag sämtliche Akten und Unterlagen an den Untersuchungsausschuss geliefert. In weiterer Folge hat das BMF von sich aus eine Neubewertung der Klassifikation der Akten und Unterlagen vorgenommen. Diese wurde mit der Lieferung von 4.569 elektronischen Dokumenten, 3.458 Seiten auf Stufe 2 und 1.798 auf Stufe 3 am 25.5. abgeschlossen. Aufgrund neuer VfGH-Erkenntnisse zu Aktenlieferungen wurden schliesslich auch die Kontakt- und Kalenderdaten einer leitenden Beamtin am 9.6. nachgereicht. Einhergehend mit diesem Vorgang wurden dem Untersuchungsausschuss auch die entsprechenden Vollständigkeitserklärungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMF übermittelt.”
Zudem, so wird von Seiten des Finanzministeriums betont, habe man den Präsidenten der Finprokuratur ersucht, dem Bundespräsidenten sowie den VfGH umfassend über die erfolgten Lieferungen, den gesamten Prozess und die Detailabläufe zu informieren. “Das BMF weist den Pauschalvorwurf eines Fehlverhaltens gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurück.”
(APA/red)
Kommentare
Wäre ich Beamter würde ich gegen diese Unterstellungen der unvollständigen Lieferung gerichtlich vorgehen. Wie kommt man dazu der Lüge bezichtigt zu werden, nur weil der Opposition den Minister medial umbringen möchte.
Kann sein, dass er sich seiner Verfehlungen bewusst ist und nicht derartige Scheuklappen hat.
Wieder einmal ein übler Trick der Opposition. Und die Medien springen bereitwillig auf und schon wieder stehen Blümel und die ÖVP im schlechten Licht. Und was ist, wenn die Behauptungen nicht stimmen ? Der Schaden ist auf eine sehr einfache Art und Weise angerichtet.
Wie lange darf der Bussi Bussi Blümel noch alle an der Nase herumführen???
Auch die Medien haben schon lange keinen Nachschub zum “entdecken” bekommen.
dann soll er sich bitte auch gleich um die rote Wr. Stadtregierung kümmern, die sich seit 1,5 Jahren weigert, Gesetze bez. Mindestsicherung umzusetzen.
Dann müsste er ja auch den AR-Job seiner Frau in Frage stellen – das traut er sich nie!
Unser grüner Bundespräsident macht sich mal wieder wichtig in Sachen linker Parteipolitik. Er kann es halt nicht lassen.
Sollte sich der Herr Bundespräsident nicht auch um die unverhältnismäßigen Postenbesetzungen durch die Grünen kümmern ?
In der Tat sollte er sich bei allen unverhältnismäßigen Postenbesetzungen mahnend zu Wort melden. Ich finde aber oberste Aufgabe ist auf die Einhaltung der Verfassung zu achten und sicherzustellen, dass Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs befolgt werden, so wie es ihm nach Art. 146 Abs. 2 B-VG obliegt.
In der Natur herrscht grundsätzlich nicht die Regel, die eigene Brut zu „fressen”.
Ich verstehe, dass Sie eine clevere Bemerkung anbringen wollten, aber der sogenannte Kronismus tritt in der Natur öfter auf als man vielleicht annehmen mag, selbst unter Primaten.