Die andere Frau, die ebenfalls bei einer falschen Familie aufwuchs, sei darüber inzwischen informiert worden, habe aber bisher keine Klage eingereicht, berichteten der staatliche TV-Sender RTVE und die Zeitung “El País”. Die Gesundheitsbehörde habe die durch “menschlichen Irrtum” erfolgte Verwechslung eingeräumt, wolle aber nur 215.000 Euro Entschädigung zahlen.

Die beiden Babys waren als Frühgeburten in einen Brutkasten gekommen und dabei vertauscht worden, schrieb Europa Press unter Berufung auf die heutige Gesundheitsministerin der nordspanischen Region La Rioja, Sara Alba. Der Irrtum sei erst 2017 bemerkt worden, als im Zuge einer Unterhaltsklage der “Großmutter” der Klägerin gegen den “Vater” DNA-Tests ergaben, dass weder er noch die “Mutter” die biologischen Eltern waren.

Wahrscheinliche Mutter bereits 2018 verstorben

Die Klägerin warte nun auf das Ergebnis eines DNA-Tests des mutmaßlichen Vaters, um ihre biologischen Eltern eindeutig zu identifizieren. Ihre wahrscheinliche Mutter sei schon 2018 gestorben.

Ministerin Alba betonte den Berichten zufolge, die heutigen Sicherheitsmaßnahmen in den Kreißsälen machten eine Verwechslung wie 2002 praktisch unmöglich. (APA/dpa)