Der Beschluss ist jedoch nicht rechtskräftig, teilte Sprecher Ferdinand Schuster am Mittwoch der APA mit. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung beruht auf einem Ende März bei Gericht eingelangten psychiatrischen Ergänzungsgutachten. Aktuell befindet sich Josef F. weiter im Maßnahmenvollzug. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt F. auch dort.

F. hat inzwischen seinen Namen geändert. Er wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er ist in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. Das Landesgericht Krems als zuständiges Vollzugsgericht überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wegen schweren Straftaten verurteilt

Fritzl hielt seine 1966 geborene Tochter vom 28. August 1984 bis zum 26. April 2008 in einer Wohnung unterhalb seines Hauses im niederösterreichischen Amstetten (Niederösterreich) gefangen und vergewaltigte sie vielfach. Daraus stammen sieben Kinder, von denen eines kurz nach der Geburt starb. Fritzl wurde 2009 wegen Mordes durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande vor Gericht verurteilt.