Inzwischen ist durchgesickert, dass sich der frühere Bundeskanzler Sebastian Kurz (36) vor Gericht wegen einer mutmaßlichen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss vor Gericht wird verantworten müssen. Als er von Abgeordneten danach befragt wurde, welchen Einfluss er bei Personalentscheidungen in der Staatsholding ÖBAG gehabt habe, wies Kurz dies zurück. Er habe sich dort nicht eingemischt, auch nicht bei der Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef.

Nachdem die Anklage fertig war, ging ein Vorhabensbericht – wie in solchen Fällen üblich – an die Oberstaatsanwaltschaft und ins Justizministerium. Jetzt ist die Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingegangen. Laut WKStA werde das Ergebnis offiziell bekanntgegeben, wenn auch Kurz über seinen Anwalt informiert worden istz.

Offiziell  hat der frühere Bundeskanzler bisher keine Information seitens der WKStA erhalten. Entsprechend verschnupft reagierte Kurz via Nachrichtendienst X (alias Twitter) auf entsprechende Medienberichte.

Kurz: "Rechtsstaatlich nicht unbedenklich"

“Es ist für uns wenig überraschend, dass die WKStA trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden hat, einen Strafantrag zu stellen. Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen”, schreibt Kurz.

Einen Seitenhieb auf die Vorgehensweise von der WKStA und dem Justizministerium kann er sich nicht verkneifen: “Bemerkenswert und rechtsstaatlich nicht unbedenklich ist allerdings, dass die Medien einmal mehr vor den Betroffenen über den Verfahrensstand informiert sind.”

Was droht dem Ex-Kanzler im Falle einer Verurteilung?

Eine der entscheidenden Fragen in der Causa ist natürlich die nach dem Strafmaß im Falle einer Verurteilung. Handelte es sich bei dem Angeklagten um einen “normalen” Bürger ohne einschlägige Vorstrafen, wäre eine Verurteilung zu einer unbedingten Haftstrafe nahezu ausgeschlossen. Eine Falschaussage eines aktiven Bundeskanzlers vor einem Untersuchungsausschuss könnte nach Meinung von Rechtsexperten aus Präventionsgründen jedoch in einer Gefängnisstrafe münden, die aber wohl im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel) verbüßt werden dürfte.