Der Österreichische Radsportverband kommt nicht zur Ruhe. Zunächst gab es das Desaster rund um die abgesagte Österreich-Rundfahrt. Bereits zum dritten Mal in Folge hatte man vergeblich auf die 72. Auflage des Radsport-Klassikers gehofft. Doch der ÖRV gab in einer Aussendung bekannt, dass wirtschaftliche Gründe sowie der Rückzug des Landes Kärnten für zwei Etappenorte ausschlaggebend für die Absage waren. Dies hat die Rennställe hart getroffen. Kritik gab es unter anderem von Thomas Kofler, Manager des Team Vorarlberg. Gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) betonte er: “Für uns ist es eine Katastrophe. Wir haben extra Riccardo Zoidl geholt. Zoidl galt als Österreich-Rundfahrtsieger von 2013 als heißes Eisen.

Zu allem Überfluss gibt es nun auch eine anonyme Anzeige gegenüber dem Österreichischen Radsportverband.  Nach dem Desaster rund um die erneut abgesagte Österreich-Rundfahrt wird der Verband mit Gerüchten über finanzielle Unregelmäßigkeiten konfrontiert. Das ÖRV-Präsidium bestätigte am heutigen Montag das Vorliegen einer anonymen Anzeige und sprach in einer Stellungnahme von frei erfundenen Anschuldigungen. Zudem wurde eine Gegenanzeige wegen Verleumdung angekündigt. Laut den “Salzburger Nachrichten” soll sich die Staatsanwaltschaft für frühere Zahlungen zwischen einem Sponsor, der Rundfahrt und dem Verband interessieren. Der ÖRV erklärte wiederum, in der anonymen Anzeige gehe es um eine angebliche zweckwidrige Mittelverwendung. Betroffen davon sei Präsident Harald Mayer.

Der Radverband erklärte, dass es keinerlei finanzielle Unregelmäßigkeiten gebe. “Bei dieser anonymen Anzeige handelt es sich um einen üblen Rufmord. Die Inhalte sind frei erfunden”, erklärte Mayer. Er gehe davon aus, dass die Vorwürfe rasch geprüft werden. “Anscheinend sind die vom neuen Präsidium im Radsportverband begonnenen und sukzessive vorangetriebenen Veränderungen nicht von jedermann goutiert worden. Einen anonymen Rufmord werde ich aber keinesfalls akzeptieren”, betonte der ÖRV-Präsident und der nun ebenfalls wegen Verleumdung klagen will.