Am Donnerstag musste sich jener junge Wiener am Straflandesgericht verantworten, der vergangenen September am Wiener Hauptbahnhof im Namen des “Islamischen Staates” IS ursprünglich ein Blutbad verüben wollte, sein Vorhaben aber in letzter Sekunde abbrach, da ihn der Mut verlassen hatte. Angeklagt war der Jugendliche allerdings nicht wegen dieses Plans, als er am 11. September mit einem Kampfmesser bewaffnet zum Bahnhof fuhr, sondern wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation, da ihm die Staatsanwaltschaft einen “Rücktritt vom Versuch” zubilligte. Dennoch fasste der junge Angeklagte eine teilbedingte Haftstrafe von zwei Jahren aus, davon acht Monate unbedingt. Sieben Monate saß er bereits in U-Haft, verbleiben noch vier Wochen hinter Gittern.

Zur Last gelegt wurde dem jungen IS-Anhänger, der seit rund sieben Monaten in U-Haft sitzt, Propagandamaterial der radikal-islamistischen Terror-Miliz gesammelt und dieses auch geteilt und weitergeleitet zu haben. Laut Anklage soll sich der Bursch ab spätestens Ende Jänner 2023 bis zu seiner Festnahme am 12. September des Vorjahres für den IS betätigt und in sozialen Medien und privaten Chats die Terror-Organisation sowie auch den bewaffneten Jihad verherrlicht haben. 15 Chats, darunter Postings, die er in einer Telegram-Gruppe mit 28 IS-Anhängern teilte, wurden in die Anklage aufgenommen. In gebrochenem Englisch hatte er den Gleichgesinnten sein Vorhaben mit den Worten “Im make inshallah attacke in vienna” angekündigt. Dazu postete er neben einem auf die Wand gesprühten IS-Logo ein Bild von sich mit Jagdmesser, Handschuhen und in Tarnkleidung.

Nach seiner Festnahme hatte der junge Wiener gesagt, dass er einen Anschlag “genauso” wie der Attentäter vom 2. November 2020 mit vier Toten in der Wiener Innenstadt machen wollte, wenn er die Möglichkeiten, also die Waffen gehabt hätte. “Es hätten für mich mehr als drei oder vier Opfer sein sollen. Ich wollte dadurch zeigen, dass Menschen Allah fürchten sollen. Ich hätte, während ich die Personen erstochen hätte, auch Allahu Akbar gerufen, damit alle wissen, warum sie sterben. Durch dieses Töten komme ich ins Paradies, dort ist es sehr schön und ich entgehe der Streiterei mit meinem Vater” gab der 17-Jährige zu Protokoll.

Ermittler stellten 2.870 Videos am Handy des Jugendlichen sicher

Bei der Auswertung seines Handys stellten die Ermittler insgesamt 2.870 Videos sicher. Darunter Material sämtlicher IS-Medienstellen, bestialische Enthauptungsvideos sowie gewaltverherrlichende Aufnahmen. Eine Kinder- und Jugendpsychiaterin attestierte dem Jugendlichen eine Anpassungsstörung sowie eine kombinierte Entwicklungsstörung. Sie hielt den Burschen aber derzeit nicht für gefährlich genug, um ihn im Maßnahmenvollzug unterzubringen.