Im Zusammenhang mit den angeblichen Anschlagsplänen gegen den Stephansdom und den Kölner Dom, die vor Weihnachten zu Festnahmen mehrerer Terrorverdächtiger in Wien und in Deutschland geführt hatten, ist gegen die vier Hauptverdächtigen am späten Donnerstagvormittag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die U-Haft aufgehoben worden. Das bestätigte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, der APA. Die vier Beschuldigten befinden sich jedoch nicht auf freiem Fuß.

Wie Judith Ziska mitteilte, wurde das Quartett – drei Männer und eine Frau – in Absprache mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) direkt in Schub- bzw. Verwahrungshaft überstellt. Die U-Haft sei deshalb aufgehoben worden, weil die Anklagebehörde nicht mehr von dringendem Tatverdacht ausgehe. “Aber selbstverständlich wird weiter wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ermittelt”, betonte Ziska. Zunächst hatte “Puls 24” über die Anordnung der Staatsanwaltschaft auf Beendigung der U-Haft berichtet.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Seit mehreren Monaten hatten sich die vier Beschuldigten – ein in Deutschland gemeldeter 30 Jahre alter Tadschike, ein um zwei Jahre jüngerer Landsmann, dessen 27 Jahre alte, ursprünglich aus der Türkei stammende Ehefrau und ein 40 Jahre alter Mann aus Dagestan – in U-Haft befunden. Gegen die vier und drei weitere Beschuldigte wird von der Staatsanwaltschaft wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) in Verbindung mit terroristischen Straftaten (§278c StGB) ermittelt. Es besteht der Verdacht, diese könnten eine Terror-Zelle der radikalislamistischen Gruppierung “Islamischer Staat Provinz Khorasan” (ISPK) gebildet haben.