Der zuständige Richter habe entschieden, “dass die U-Haft nicht gegen gelindere Mittel substituierbar ist”. Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr bleibt damit aufrecht. Formal nächster Haftprüfungstermin wäre der 14. April. Die Rechtsvertreter Karmasins haben allerdings die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landesgerichts Beschwerde einzulegen, mit der sich dann zeitnahe das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen müsste.

Karmasin: “Sebastian Kurz hat mich nicht zu irgendeinem Tatplan überredet”

Die WKStA verdächtigt Karmasin, “Urheberin” eines PR-Tools gewesen zu sein, von dem Kurz und die ÖVP profitiert haben sollen. Mit ihm sollen vom Steuerzahler finanzierte, in “Österreich” lancierte Umfragen durchgeführt worden sein.

Das aber bestreitet die Ex-Ministerin energisch: Den angeblichen “Tatplan” habe es nie gegeben. “Ich bestreite daher nach wie vor mit entsprechender Vehemenz, dass mich Herr Sebastian Kurz zu irgendeinem Tatplan überredet hat.”