Weder der Patient noch seine Familie hätten um Sterbehilfe gebeten. Aus diesem Grund wertete  das Gericht die Tat als Totschlag. Sie haben die Angehörigen angelogen, indem Sie ihnen gesagt haben, dass der Sterbeprozess unmittelbar bevorsteht”, sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsbegründung gegenüber dem Angeklagten.

Der Arzt habe dem Patienten wissentlich überhöhte Beruhigungsmitteln verabreicht, sagte ein Gerichtssprecher. Dazu habe er dem Mann Kaliumchlorid gespritzt. Nach Auffassung des Gerichts war die Tat einer Überforderungssituation geschuldet. Während der Ermittlungen und vor Gericht habe der Mediziner sich immer wieder in Ungereimtheiten verstrickt um einen Freispruch zu erreichen. Das Gericht habe ihm die “Lügen” jedoch nicht geglaubt. Überraschenderweise erteilte das Gericht kein Berufsverbot gegen den Arzt.