Immerhin: Ein “Teuerungsausgleich” zur Entlastung privatet Quartiergeber wurde besprochen. Im Innenministerium ist man bis zu einem gewissen Grad zufrieden. Zumindest konnten sich alle hinter zwei Ziele stellen, nämlich erstens kurzfristig Obdachlosigkeit zu verhindern und zweitens mittelfristig auf europäischer Ebene klare Akzente gegen “die derzeitige Aushöhlung des Asylsystems zu setzen”.

Viele Inder und Nordafrikaner kommen über Belgrad

Einerseits gelangen durch Visa-Freiheit in Serbien unübliche viele Inder und Nordafrikaner über die Balkan-Route nach Österreich. Diese reisen zwar zum allergrößten Teil weiter, stellen aber bei einem Aufgriff Asylanträge. So beschäftigen sie die Behörden und brauchen zumindest vorübergehend Unterkünfte.

Andererseits ist der größte Teil der Grundversorgung von Vertriebenen aus der Ukraine besetzt. Der allergrößte Teil von ihnen ist bei privaten Unterkunftgebern untergebracht, für die diese Situation wegen der allgemeinen Teuerung durch ihre Gäste auch nicht leichter wird. Daher wird nun offenbar erwogen, für die Quartiergeber einen zusätzlichen Teuerungsausgleich zu überweisen. Details sollen folgen.

Hohe Quoten in Wien und Burgenland wegen vertriebener Ukrainer

Streit gibt es wegen der Quoten: Offiziell erreicht Wien seine Vorgabe in der Grundversorgung zu 182 Prozent. Zuletzt wurde auch noch ein Quartier für 350 ukrainische Flüchtlinge im Hotel de France in der Innenstadt eröffnet. Außer der Bundeshauptstadt hat nur das Burgenland die an sich verbindliche Quote zur Aufnahme von Flüchtlingen erfüllt.

Das liege vor allem daran, dass die vertriebenen Ukrainer großteils in den östlichen Bundesländern untergebracht sind, sagt Oberösterreichs zuständiger Landesrat Wolfgang Hattmansdorfer (ÖVP). Ukrainer haben einen Sonderstatus und können im Gegensatz zu Asylwerbern nicht beliebig im Bundesgebiet verteilt werden. Offenbar bleibt der Großteil lieber in Wien und Umgebung.

Innenministerium hat kein Durchgriffsrecht mehr

Recht viel tun können die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen und das Innenministerium allerdings  nicht, denn das Durchgriffsrecht gegenüber den Ländern, das die frühere Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in der letzten Flüchtlingskrise hatte, ist längst ausgelaufen.