
Negative Asylbescheide führen mittlerweile zu offenem Streit zwischen Österreichs Gerichten
Streit innerhalb der Justiz: Asylwerber, die mit ihren Asyl-Anträgen bei allen Gerichten scheitern, haben am Ende mit ihrer Berufung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Erfolg. Der VfGH wiederum wirft dem Bundesverwaltungsgericht vor, diskriminierend und willkürlich gegen die Anträge der Asylwerber entschieden zu haben. Manche von deren Anträgen wirken allerdings näher besehen tatsächlich nicht sehr glaubhaft.

Dass selbst Asylwerber mit wenig glaubhaften Asylgründen jahrelang die Gerichte beschäftigen um am Ende doch nicht abgeschoben zu werden, scheint nicht nur viele Bürger zu empören, sondern auch die Gerichte zu entzweien; mittlerweile hagelt es wilde gegenseitige Anschuldigungen. Speziell zwischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Bundesverwaltungsgericht herrscht dicke Luft, wie einige – öffentlich einsehbare – Bescheide belegen, mit denen sich die Medien aber bisher nicht befasst haben. Mehrfach hat der VfGH vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Abweisungen von Asylanträgen wieder aufgehoben. Mitunter fragt man sich, wie ein Asylantrag überhaupt noch abgewiesen werden kann, wenn man gewisse Begründungen des VfGH liest.
VfGH: Das Bundesverwaltungsgericht hat willkürlich und diskriminierend entschieden
Mehr als einmal warf der VfGH dem Bundesverwaltungsgerichtshof “Willkür” und Diskriminierung vor (im Sinne von Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander). In einem Fall wurde die wechselseitige Kritik besonders heftig.
Zur Ausgangslage: Eine siebenköpfige sunnitische Familie (drei erwachsene, zwei minderjährige Kinder) aus dem Irak beantragt im August 2015 Asyl. Ihrer Behauptung, vom IS zuvor entführt worden zu sein, glaubt kein Gericht. Es geht der Familie vielmehr um bessere Lebensbedingungen, wird festgestellt. Im März 2018 werden deshalb Asylanträge und subsidiärer Schutz abgelehnt und die Rückreise angeordnet. Nach der Berufung landet die Causa beim Bundesverwaltungsgericht, das 2020 zu denselben Schlussfolgerungen gelangt und die Schilderungen ebenfalls für nicht glaubhaft hält. Als die Familie nun neuerlich dagegen beruft, landet der Fall beim VfGH, und der zieht andere Schlüsse: Es wurde die Situation von Minderjährigen in der irakischen Heimatprovinz der Familie nicht erhoben, kritisiert er. Und: Die Lage dort sei unsicher. Deshalb sei die Entscheidung des Verwaltungsgerichts willkürlich und diskriminierend.
Bundesverwaltungsgericht erkennt keine Diskriminierung und spricht von einem "Fehler" des VfGH
Richter sollen demnach die Lebensverhältnissen in einer Provinz prüfen, die sie bisher nie betreten haben. Als sich das gescholtene Bundesverwaltungsgericht neuerlich mit der Causa befasst, spart es nicht mit Kritik am höchsten Gericht: “Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen hat der Verfassungsgerichtshof in seinem vom Bundesverwaltungsgericht nunmehr umzusetzenden Erkenntnis erkennbar nicht angestellt.”
Worin denn nun die Diskriminierung bestehen soll, sieht das Bundesverwaltungsgericht nicht ein: “eine Begründung, worin nun der Verstoß gegen das zitierte Bundesverfassungsgesetz besteht bzw wie und worin die (fremden) Beschwerdeführer durch das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts im Vergleich mit anderen Fremden verletzt worden sein sollen, bleibt er allerdings schuldig.” Schließlich spricht das Bundesverwaltungsgericht eindeutig von einem “Fehler” des VfGH: “Ungeachtet dieser dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs anhaftenden Fehler (sic!) wird nicht verkannt, dass selbst Erkenntnisse dieser Art vom Verwaltungsgericht umzusetzen sind.”
VfGH: "Derartige Fehler sind dem Bundesverwaltungsgericht gehäuft passiert"
Ein Ping-Pong-Spiel zwischen VfGH und Bundesverwaltungsgericht war damit eröffnet, das Verfahren wandert nun drei Mal zwischen beiden Institutionen hin und her. Der VfGH hebt die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts wieder auf, hält daran fest, dass hier Diskriminierung unter Fremden vorliegt, und erklärt: “Derartige, in die Verfassungssphäre reichende Fehler sind dem Bundesverwaltungsgericht gehäuft unterlaufen”.
Offen bleibt bis heute die Frage, welche Überprüfung der Lage im Irak den VfGH überzeugen hätte können. Immerhin ist ein Leben in der Heimatprovinz der Familie nach wie vor möglich. Es handelt sich um Diyala und dort leben 1,6 Millionen Menschen, darunter auch eine Schwester des Beschwerdeführers, die selbst Kinder hat, die dort die Schule besuchen. Die Formulierungen legen auf jeden Fall nahe: Im Bundesverwaltungsgericht ist man bereits genervt über den VfGH, und zwar ziemlich.
Ein Afghane, der kein Gericht überzeugen kann, bis sein Fall beim VfGH landet
Ein weiteres Beispiel ist eine Entscheidung des VfGH aus dem Februar 2021, die ebenfalls eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufhebt: Ein Afghane – er war 2015 in noch minderjährigem Alter nach Österreich gereist – hatte angegeben, der schiitischen Volksgruppe der Hazara anzugehören. Weil er die Rekrutierungsversuche der Taliban abgewiesen hatte, sei er einen Monat später aus Afghanistan geflohen.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl schenkte seinen Schilderungen keinen Glauben. Nachdem der Afghane gegen die Nicht-Erteilung des Asyl-Status Berufung eingelegt hatte, ließ sich auch das Bundesverwaltungsgericht von ihnen nicht überzeugen. Der Afghane hat bei der Verhandlung nämlich “eine persönliche Bedrohung durch die Taliban nicht vorgebracht”, wie das Gericht erklärt. “Die Frage, ob es jemals eine konkrete gegen den Beschwerdeführer gerichtete Drohung gegeben habe, wurde vom Beschwerdeführer dezidiert verneint”. Auch der einmonatige Abstand zwischen dem Besuch der Taliban und der Ausreise der Familie stimmen das Gericht skeptisch: “Hierzu ist anzumerken, dass die Furcht und Unruhe des Beschwerdeführers aufgrund des Besuchs der Taliban nicht besonders groß gewesen sein kann”. Und so weiter.
Wie im Fall der irakischen Familie war auch hier nicht Schluss: Obwohl das Bundesverwaltungsgericht keine Gründe für eine Berufung beim VfGH sah, erfolgte diese und wurde am 23. Februar 2021 vom VfGH entschieden – im Sinne des Afghanen und gegen das Gericht, dem neuerlich Diskriminierung im Sinne des Rechts auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander vorgeworfen wurde. Bemerkenswert ist das kleine, willkürlich anmutende Potpourri an Beschwerdepunkten, die der VfGH zusammenträgt: Es sind Details, die an der Kernargumentation des Bundesverwaltungsgerichts nichts ändern und diese nicht berühren, wie jeder nachlesen kann.
Fazit: Unter Österreichs höchsten Gerichten besteht kein Konsens, wann Asylanträge glaubhaft sind und wann nicht. Dass sich Asylverfahren dann in die Länge ziehen, ist nicht verwunderlich. Wenn der VfGH schließlich alles anders sieht, ist ein Ende des Verfahrens nicht in Sicht.
Kommentare
Es wäre fair wenn der VfGH bei der nächsten Wahl als eigene Partei antritt. Heimlich, hinterrtücks und ungeschoren in Österreich Politik zu machen ist undemokratisch.
Grundsatzänderung Nummer 1:
Wer einen Asylantrag abgibt bleibt 12 Wochen in staatlicher Verwahrung und 100% Quarantäne inkl. Deutschkurs.
In diesen 12 Wochen wird der Leumund polizeilich/gerichtlich gecheckt, die Papiere und das Alter
Weiters wird in 12 Wochen gecheckt, was kann ich mit dem Menschen beruflich hier anfangen, welche Chancen hat er auf Job oder Ausbildung.
Wenn keine, dann umgehende Abschiebung aus der Europäischen Union, und nicht Substidärgeschwafel und Gnadenrecht pipapo.
Grundsatzänderung Nummer 2:
Straffälligkeit = sofortige Verwahrung und Abschiebung
Wer eine Waffe bei sich trägt – und wenn es ein nachträglich zugespitzter Schuhlöffel ist = sofortige Verwahrung und Abschiebung
WIR Österreicher entscheiden, wer hier leben darf und nicht Brüssel und nicht irgendeine Kommision aus Schasklappersdorf am Sumpf.
Asylanträge lassen keine Berufungen zu,hier geht es nicht um Gerichtsurteile und Strafbemessung.
Ein Asylantrag passt, oder er passt nicht und ich brauch diese Kasperl nicht hier, bis sie irgendein NGO-Klugscheisser passend gemacht hat
Ihr vergesst alle einen Fakt – mit jeder toten Frau, mit jedem vergewaltigten Opfer, mit jedem geschädigten Raub-und Drogenopfer, werden auch die unmittelbar und mittelbar Hinterbliebenen und Betroffenen mehr und mehr und um es in der Kurz-Diktion zu erklären – bald wird jeder wen kennen, der jemanden kennt, der jemanden kennt!
Man sollte auch hinzufügen, dass die von den Höchstgerichten und (vor allem) dem EGMR getroffenen Leitentscheidungen die Arbeit vieler in diesem Bereich Tätigen auf verheerende Weise desavouieren!!! … Ich würde meinen, Recht auf Heimat ist dem Recht der Fremden, hier gepampert zu werden, zumindest gleichwertig. –>Aus dem Modell von Karneades lässt sich mE das Prinzip der Notwehr ableiten: Niemand muss seinen eigenen Untergang zulassen (https://de.wikipedia.org/wiki/Brett_des_Karneades)
Ich hoffe das erklärt nun auch den Hintergrund der ach so “schlechten Asylbescheide” des Asylamtes. Kein Richter möchte einen Fall nach Behebung durch ein Höchstgericht noch einmal abhandeln müssen – bis auf einige Mutige. Die Folge sind dann Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes gegen das Asylamt, die nicht dem objektiven Recht entsprechen, sondern bloss darin motiviert sind, möglichst nicht anzustreifen. Der Weg des geringeren Widerstandes bestimmt daher, was Recht ist. Ein Sittenbild unserer Gesellschaft!
danke für den wichtigen artikel.
es ist eh ein skandal dass der vfgh sein unwesen ohne öffentliche kontrolle treiben darf. das ist einer demokratie unwürdig.
der vfgh hat sich durch seine aktivistische rechtssprechung längst zu einem wichtigen player in unserem stast gemacht ohne dass sein wirken auch nir irgendwie konteolliert wird.
und auf transparenz ist dieses gremium ebenfalls nicht erpicht, wollen sie doch nicht dass abweichende meinungen veröffentlicht werden.
oder kurz zusammengefasst:
der vom vfgh fehlgeleitete rechtsstaat (c) plinacek
wär ein guter titel für ein buch.
Einige Personen in entscheidenden Positionen haben von der ÖVP (ehemals die Schwarzen) zu den neos gewechselt, weil ihnen die türkise ÖVP zu Macht besessen und Menschen verachtend ist. Wer sind die neos unter dem Sponsor des Baulöwen (Absprachen im Bauwesen ist die Norm): Meinl-Reisinger, W. Brandstätter, S. Krisper ….. Selbst Schellhorn ist das “Gift spritzen” zuviel geworden. Die größte Giftspritze war das Ibiza-Video mE steckt der Verein “weil´s um was geht” mit drin. Ibiza-Video war die einzige Methode die Mitte rechts Politik zu beenden und das infamste daran ist, den Verdacht auf andere lenken. Tal Silberstein Methode – er war der Lehrmeister.
Der VfGH ist eine Oberregierung…er hebt Gesetze auf, wie es ihm passt….es ist eine Farce, der Bürger kann nicht einfach zum VfGH gehen…der Flüchtling schon….Gleichheit schaut anders aus
Heißt es in der Kommission von I. Griss nicht man muss die Kinderrechte schützen, einberufen wurde diese Kommission von Kogler mit kräftiger Unterstützung von den neos. Warum will Dänemark (sozialistische Regierung) Außenlager der EU schaffen in denen Asylanträge gestellt werden müssen. Wenn ein Asylant einmal einen Fuß in Europa hat, dann ist er nicht mehr hinaus zu bringen. Dafür sorgen NGO´s und Rechtsanwälte und wir zahlen. Es wird nicht mehr lange dauern und wir Österreicher sind eine Minderheit in unserem eigenen Land.
NGOs und deren politische Handlanger in der linksversifften Justiz sind unser Untergang!
Ja! Und Zadic hat diesbezüglich schon ganze Arbeit geleistet, neutrale Personen hat sie entfernt (Fuchs, Pilnacek), die NGO Anwälte hat sie gestärkt und die Berichtspflicht hat sie stark eingeschränkt, das heißt, dass diese linksversiffte Justiz nun unkontrolliert walten kann. Gute Nacht Österreich. Im übrigen: Zadic muss weg!
das ganze hin und her zwischen den hohen gerichten muß doch sehr viel geld kosten. wer bezahlt das für die asylanten. wer organiesiert das ganze verfahren? ja mir ist bewuss das alles der steuerzahler bezahlt. aber warum. die sind doch alle unzufrieden hier in österreich. man darf hier nicht vergewaltigen, man darf hier nicht einbrechen, stehlen usw. und doch bleiben sie hier. ja die Grünen, neos und die Sozis werdens schon richten
Es wissen alle, wer oder was da auf Europa zukommt. Es wissen alle, dass die meisten nicht vor Krieg fliehen. Es wissen alle, warum sie kommen. Und es wissen alle, was sie hier tun werden. Aber wehe, man wagt es zu sagen.
Das muss man sich auf der zunge zergehen lassen:
“Richter sollen demnach die Lebensverhältnissen in einer Provinz prüfen, die sie bisher nie betreten haben.”
Wie will ein Richter das prüfen? Na klar. er muss eine NGO fragen, die vor Ort ihren (guten?) Geschäften nachgeht. Was wird eine NGO, die vom Schlepperwesen profitiert, dem Richter erzählen?
Mein Vertrauen in den VfGH ist stark im Schwinden. Verfassungsmäßige Persönlichkeitsrechte auf Privatsphäre einheimischer Bürger schützt er nicht (“abstrakt relevante Chats”), aber in solchen Fragen…
Beängstigend!
Mein Vertrauen in die Justiz und VfGH ist ebenfalls erschüttert. Spätestens seit dem VfGH-Präsident Grabenwarter die Politik (eigentlich die ÖVP) aufforderte, sich doch zurückzuhalten -„Die Politik hat sich zurückzuhalten, wenn sie die Arbeit der Justiz kritisch betrachtet” – und woraufhin die Opposition frohlockte! Zustände sind das! Ich hoffe auf eine rasche Wende!
Danke, liebe Leserin!
Sie sprechen mir aus dem Herzen!
Das zeigt doch deutlich, dass der VfGH eben NICHT UNPARTEIISCH ist!
Vielmehr ist er tiefrot versifft und stellt die Wünsche illegaler Migranten über denen der österreichischen Staatsbürger!
Weiters unterwandert der VfGH geltendes Recht indem es die Gesetze nach der persönlichen Ideologie -tiefrot ganz links- der dort handelnden Personen bewusst falsch interpretiert!
Fazit: Der VfGH ist KORRUPT !
Die Frage ist nur, WIE man das verändern kann …
Es ist allgemein bekannt, das Schutzsuchende regelmäßig auf Heimaturlaub sind. Nur gewisse Richter, Politiker und Journalisten nehmen das einfach nicht zur Kenntnis!
Wer sind die NGOs, die das finanzieren? Und: bekommen die öffentliche Gelder?
Ja, in diesem Jahr 80 mio unserer Steuergelder von unserer Regierung
😖
der wird von NGOs diesbezüglich umfassend beraten die Kosten hiefür, sowie sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen wir, bezahlt aus unseren Steuergeldern.
Wieso kann ein ausländischer Staatsbürger den öst. Vfgh einschalten und wer finanziert/macht das für ihn? Das würde mich wirklich interessieren.
Es sind wohl dieselben Netzwerke, die den Richtern erzählen, dass vor Ort größte Gefahr herrscht.
Netzwerke, die vom Schlepperunwesen profitieren vielleicht?