Es sei ein Zusammenspiel von Politik und WKStA, fasst Ex-Kanzler Sebastian Kurz in einem Statement vor Beginn des Prozesses zusammen. “Die Abgeordneten haben mich befragt, um danach Anzeige zu erstatten, die WStA hat daraufhin meine Aussagen immer dort wo es zwei Auslegungen gab diese immer zu meinen Ungunsten ausgelegt.” “So wurde aus einem ‘Na’, das als Widerspruch gemeint war ein ‘Nie’ und ein ‘Nein’.”

Kurz-Anwalt Otto Dietrich versucht gleich zu Beginn des Prozesses, den Prozess noch vor Beginn Platzen zu lassen und bringt eine Beschwerde gegen den Richter ein. “Der objektive Anschein der Befangenheit genügt”, sagt er. Richter Michael Radasztics weist den Befangenheitsantrag wegen persönlicher Bezihungen zu Peter Pilz ab.  Grundsätzlich habe ein Richter immer Beziehungen, außer er sei Einsiedler, was er aber freilich nicht ist.

Sebastian Kurz soll nicht nur die Unwahrheit gesagt haben.  Er soll vor dem Ibiza-U-Ausschuss vorsätzlich gelogen haben. Laut Anklage der WKStA eine falsche Beweisaussage, strafbar mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Kurz selber hat indes mehrfach seine Unschuld beteuert. Er will bei der Besetzung des wichtigen ÖBAD-Chefsessels durch Thomas Schmid nicht mitentschieden haben.

Der große Schwurgerichtssaal wird heute aus allen Nähten platzen. 83 Journalisten aus dem In- und Ausland sind akkreditiert, eXXpressTV ist natürlich ab 9.30 Uhr live dabei. Für die Öffentlichkeit sind weitere 38 Sitzplätze vorgesehen, die “Kiebitze” müssen jedoch auf der Galerie Platz nehmen. Neben Kurz sind in dem Verfahren auch die frühere Generaldirektorin von Casinos Austria und ÖVP-Vize Bettina Glatz-Kremser und der Kurz-Intnimus Bernhard Bonelli angeklagt. Er war Kabinettschef im Bundeskanzleramt.

WKStA hat 18 teils prominente Zeugen geladen

Die WKStA stützt sich auf Chats und die ausführliche Einvernahme von Schmid. Der sagte vor der Staatsanwaltschaft aus, dass Kurz sehr wohl im Vorfeld aktiv gewesen sei. Die Planung sei vom Ex-Kanzler ausgegangen. Aus dessen Sicht war Kurz bei der ÖBAG-Postenbesetzung „viel stärker involviert“, man habe sich regelmäßig ausgetauscht.

Nach Ansicht des Kurz-Anwalts besteht dagegen eine Diskrepanz zwischen dem „Wort und dem von der WKStA angenommenen Bedeutungsgehalt“. Zudem sei die „wahre Intention der Fragesteller“ im U-Ausschuss von der WKStA nicht berücksichtigt worden, „den Befragten unter Zeitdruck in Widersprüche zu verstricken.

Die Ankläger haben für den Prozess 18 teils prominente Zeugen aufgeboten, darunter die ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger und Gernot Blümel (ÖVP) sowie Ex-Vizekanzler und -FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Befragt werden sollen auch der Industrielle Siegfried Wolf und Ex-Raiffeisen-Generalanwalt Walter Rothensteiner. Letzterer war auch Casinos-Aufsichtsratschef.