Die Stadtentwicklungsverwaltung geht davon aus, dass nach  rund 40.000 Berliner Mieter finanzielle Unterstützung benötigen könnten. Mit dem Mietendeckel waren zum 23. Februar 2020 die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren worden. Bei Mieterwechsel musste sich der Vermieter an die alte Miete oder staatlich festgelegte Obergrenzen halten.

Was war passiert?

Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter in diesem Fall wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.