Der wohl heftigst kritisierteste Punkt der Gesetzesnovelle während der Begutachtungsfrist war die Zusammenkunft von mehr als vier Personen. Ab der fünften sollte ein Zusammentreffen nämlich bereits als „Veranstaltung“ gewertet werden. Absurd allein im Hinblick auf familiäre Treffen, war der Tenor der Bevölkerung.
Nun gilt, dass bei Zusammenkünften bis zu sechs minderjährige Kinder nicht in die Gesamtpersonenzahl eingerechnet werden müssen. Zudem gilt, dass die Verordnung nur vier Wochen gelten darf, trifft die Regelung auf den privaten Bereich zu, sieht der Entwurf eine zehntägige Beschränkung der Verordnung vor. Gesundheitsminister Anschober betont, dass der private Bereich weiterhin nicht kontrolliert werden darf.

Zudem wird der Testzwang für bestimmte Berufsgruppen insofern gelockert, als in Ausnahmefällen eine FFP2-Maske als Alternative bleibt.

Bezüglich der Testverpflichtung beispielsweise für Pädagogen oder Beamte mit Kundenkontakt wurden “medizinische oder faktische Testhindernisse” als Faktoren mitaufgenommen, die zu berücksichtigen seien.

Neue Regeln für Ausgangsbeschränkungen

Änderungen gibt es auch bei den Ausgangsregelungen. Kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren sollten bereits dann möglich sein, wenn die Kontaktnachverfolgung auf Grund der unkontrollierten Virusverbreitung nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Dies wird nun im Grundsatz wieder darauf zurückgeführt, dass ein Kollaps der Gesundheitsversorgung Voraussetzung für die Beschränkungen ist.

Ganz neu und von wesentlicher Bedeutung sei, dass nun erstmals Rechte für geimpfte Personen verankert würden und damit die rechtliche Grundlage für die Einführung des Grünen Passes als Dokument eines Immunitätsnachweises geschaffen werde. Der entsprechende Passus sieht vor, dass die Impfung von Auflagen, insbesondere von der Testpflicht, befreien kann. Geimpfte, Getestete und Genesene können künftig per Verordnung gleichgestellt werden, sofern dafür eine gesicherte wissenschaftliche Evidenz vorliegt. Geimpfte können auch von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden.

Behandelt werden soll die Vorlage am Donnerstag im Gesundheitsausschuss. Damit könnten sie bereits kommende Woche im Plenum verabschiedet werden.

So reagiert die Opposition

Die Oppositionsparteien FPÖ und NEOS zeigten sich mit den Änderungen mehr als unzufrieden. Für FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch ist “der totalitäre Grundtenor” in den Gesetzen geblieben.”Man zwingt alle in die Impfung, man zwingt alle in die Testung, man überwacht alle”, kritisierte Belakowitsch und warf der Regierung die Einführung einer Test- und Impfapartheid und die Spaltung der Gesellschaft vor. Die freiheitliche Sozialsprecherin gab auch ihrer Befürchtung Ausdruck, dass die kommenden Verordnungen noch schlimmer ausfallen würden, denn das Gesetz sei “ein uneingeschränkter Freibrief für den totalen Überwachungsstaat”.

Entrüstet reagiert auch NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker: “Diese Gesetze sind eine Zumutung für jeden Bürger und jede Bürgerin in diesem Land. Die neue Fassung der Novelle ist zum Fremdschämen.” Die Passage zu Ausgangsbeschränkungen etwa würde sich in zwei Sätzen selbst widersprechen. “Einerseits spricht der Paragraf von Ausgangsbeschränkungen als letztes Mittel, im nächsten Satz aber davon, dass nicht alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen.” Gesundheitsminister Anschober habe offenbar aus zwölf Monaten Pandemie nichts gelernt, so Loacker.(APA/red)