Um die dritte Corona-Welle zu brechen, sollen bundesweit – voraussichtlich von der kommenden Woche an – verbindliche einheitliche Regelungen gelten. Begleitet von Protesten im Regierungsviertel wird der Bundestag dazu an diesem Mittwoch eine sogenannte Notbremse mit konkreten Vorgaben bei hohen Infektionszahlen beschließen.

So schnell wie möglich die Bremse ziehen

Geht es nach der großen Koalition, soll die „Bundes-Notbremse“ so schnell wie möglich durchgepeitscht werden. Kommt die Abgeordneten-Mehrheit zustande, soll das Gesetz schon am Donnerstag in den Bundesrat um rasch in Kraft zu treten.

Was bedeutet diese Notbremse für die Deutschen nun konkret?

Private Treffen: Höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person – außer für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.

Test für Geschäfte: Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereiche soll dann gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.