Die Babler-SPÖ hat ein neues Modell für eine Schenkungs- und Erbschaftssteuer ausgearbeitet, das nun dem Ö1-Morgenjournal vorliegt. Was daran auffällt: Es gilt offenbar auch rückwirkend. Schenkungen und Erbschaften über 30 Jahre hinweg sollen zusammenaddiert werden.

Noch nicht fertig ausgearbeitet ist das – noch umstrittenere – Modell zur Besteuerung von Substanzvermögen.

Grunderwerbssteuer bedeutend niedriger: 1,5 bis 3,5 Prozent

Der SPÖ zufolge gilt das Modell nur für große Schenkungen und Erbschaften ab einer Million Euro. Überlegungen, einen höheren Freibetrag als eine Million Euro festzulegen, wurden von der SPÖ verworfen, berichtet Ö1. Geerbte oder geschenkte Vermögensteile von ein bis fünf Millionen Euro sollen demnach mit 25 Prozent besteuert werden. Ab fünf bis zehn Millionen Euro werden es dann 30 Prozent sein, bei noch höheren Vermögenswerten 35 Prozent.

In einem Punkt würde das SPÖ-Modell die Bürger möglicherweise entlasten: Der Freibetrag von einer Million Euro soll künftig auch für die Grunderwerbssteuer gelten, die von der SPÖ – wohl nicht zu Unrecht – als „wahre Häuslbauer-Steuer“ bezeichnet wird. Sie fällt bei jeder Übertragung von Immobilien an. Allerdings ist diese Steuer bedeutend niedriger als das SPÖ-Modell: Die Steuersätze betragen zurzeit 1,5 bis 3,5 Prozent.

Ein Modell mit mehreren Problemen und Fragezeichen

Zur Berechnung des Freibetrags werden überdies alle Vermögen und Erbschaften über 30 Jahre hinweg zusammengerechnet. Bleibt die Summe unter einer Million Euro, fällt keine Steuer an. Ob am Ende tatsächlich 98 Prozent der Erbschaften steuerfrei bleiben, wie die SPÖ behauptet, erscheint erklärungsbedürftig. Im Übrigen steigen die Immobilienpreise seit Jahrzehnten, und das massiv – auch wenn das in die Berechnung der Inflation nicht einfließt.

Weiters ist zu bedenken: Österreich ist bereits Hochsteuer-Land. Ob da eine neue Steuer wirklich sinnvoll ist, wäre die Frage. Überdies könne die besonders Reichen bei so hohen Steuersätzen zweifelsohne das Weite suchen. Am Ende profitiert dann Österreich von ihnen weder als Steuerzahler noch als Investor oder Unternehmer.