Das Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft trägt das Aktenzeichen 235 UJs 848/23. Dahinter verbirgt sich der Krimi um den Afghanen Mohammad G., den das Auswärtige Amt von Annalena Baerbock partout nach Deutschland holen will. Und dies, obwohl die eigene Botschaft in Islamabad erhebliche Zweifel an der Identität und der vorgebrachten Verfolgungsgeschichte des Afghanen in das zuständige Ministerium gekabelt und eine Ausreise nach Deutschland abgelehnt hatte. Der Pass von Mohammad G. war eindeutig eine Fälschung. Baerbocks höchste Beamte erteilten dennoch die Weisung, die Mitarbeiter vor Ort weigern sich nach wie vor.

Nachdem das Politmagazin “Cicero” den Fall publik gemacht hatte, schaltete sich ein früherer Beamter des deutschen Innenministeriums ein und erstattete Strafanzeige bei der Justiz. Seine Argumentation: “Die Aufnahme von Personen aus Krisengebieten mit ungeklärter Identität und Staatsangehörigkeit ist eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Für das Auswärtige Amt aber scheinen nicht einmal gefälschte Pässe und erfundene Verwandtschaftsverhältnisse ein Problem zu sein.” Tatsächlich hatte Mohammad G. wohl einen Bruder angegeben, der bereits in Deutschland lebe und zu dem er ziehen wolle. Dieser Bruder ist offenbar frei erfunden.

Staatsanwaltschaft bejahte den Anfangsverdacht

Die Staatsanwaltschaft prüfte die Anzeige, bejahte einen Anfangsverdacht der Rechtsbeugung durch das Außenministerium von Annalena Baerbock. Noch laufen die Ermittlungen gegen Unbekannt. Sollte sich der Verdacht erhärten, würde das Verfahren wohl auf Top-Beamte des Ministeriums ausgeweitet.