Ausschlaggebend für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug waren die Feststellungen des psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz. Dieser bescheinigte dem Mann eine unbehandelte Psychose, stufte ihn als zurechnungsunfähig ein und sprach sich für die Einweisung aus, da von dem Mann ein nicht unbeträchtliches Risiko ausgehe, zumal dieser krankheitsuneinsichtig sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Andreas Strobl erbat Bedenkzeit.

Der Kampfsportler hatte am 28. August 2023 auf seinem Instagram-Account angekündigt, er werde am “Tag der Gerechtigkeit” dem Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen Gewalt antun, wobei er seine Fantasien konkretisierte und sehr deutlich machte. Am 17. September richtete der Mittzwanziger dann mehrere E-Mails ans Parlament, wobei sich seine Gewaltvorstellungen gegen Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) richteten. “Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates. Retten Sie einen Teil Ihrer Familie. Ich habe sie gewarnt”, hieß es beispielsweise.

Kampfsportler trat "überaus höflich auf"

Der beigezogene Sachverständige Schranz kam dabei zum Schluss, dass bei dem Kampfsportler eine unbehandelte Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis und damit eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung vorliegt. Das bekräftigte der Gutachter auch in der Verhandlung: “Es ist ganz eindeutig eine anhaltende chronische wahnhafte Störung.” Er habe “gehofft, dass in der Justizanstalt etwas geschehen wird, dass es sich bessern wird”, sagte Schranz. Der Verurteilte lehne aber jegliche Behandlung ab, verweigere die Einnahme von Medikamenten und habe sich auch nicht auf die forensisch-therapeutische Station der JA Josefstadt verlegen lassen.

Die Frage des vorsitzenden Richters, ob er krank sei, verneinte der 26-Jährige entschieden. Tabletten kämen für ihn nicht in Frage: “Ich möchte das nicht. Ich bin nicht krank.” Und dann erzählte der Kampfsportler, der überaus höflich auftrat und sich gewählt ausdrückte, ihm sei es mit seinem Posting bzw. den E-Mails darum gegangen, auf seinen “Fall” aufmerksam zu machen. Er habe einen Sohn, der nicht als sein leiblicher Sohn anerkannt werde, und dieser sei zwei Mal entführt worden, gab der er zu Protokoll. Er habe weiters wegen einer Sportverletzung ein Spital aufgesucht und sich ein Cut an der Stirn nähen lassen. Dabei habe man ihm “Blut aus dem Kopf genommen” und daraus Medikamente herstellen wollen, “weil mein Blut stark ist”, mutmaßte der Mittzwanziger. In diesem Zusammenhang schaltete sich der psychiatrische Sachverständige ein und ergänzte, der Mann gehe außerdem davon aus, man habe sein Essen vergiftet, um ihn krebskrank zu machen.

Ausschließlich Drohung gegen Sobotka wurde gewertet

“Ich hatte nicht die Absicht, das, was ich geschrieben habe, durchzubringen. Es war nur, um Aufmerksamkeit zu erzeugen für das, was da passiert”, betonte er. Er gehe davon aus, dass sowohl Van der Bellen als auch Sobotka “meinen Fall kannten”. Er sei überzeugt, “dass das aufgeklärt werden muss, aber die Nächsten machen einfach weiter. Das geht einfach nicht.”

Verteidiger Strobl betonte, sein Mandant sei “ein friedlicher Mensch” und noch nie strafrechtlich verurteilt worden. Der 26-Jährige habe immer gearbeitet und es in seinem Beruf – der Mann ist gelernter Installateur – in einem renommierten Großbetrieb bis zum Monteur gebracht. Von ihm gehe sicher keine Gefahr aus, bekräftigte Strobl: “Er ist ein wirklich ausgezeichneter Kampfsportler. Er hätte das Potenzial, mehrere Leute niederzuhauen. Aber er hat das nie getan.” Dessen ungeachtet wurde er am Ende in den Maßnahmenvollzug eingewiesen, wobei als Anlasstat ausschließlich die Drohung in Richtung Sobotka gewertet wurde.