
Belarus: EU-Kommission will schnellere Abschiebungen
Die EU will das Asylrecht an der Außengrenze mit Belarus verschärfen. Polen, Lettland und Litauen dürfen angesichts der Lage bestimmte Schutzrechte von Migranten vorübergehend auszusetzen.
Der Asylprozess soll direkt an der Grenze abgewickelt werden und Abschiebungen werden vereinfacht. „Grundrechte werden nicht angefasst“, versicherte aber die für Migration zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson.
Seit Wochen versuchen mehrere Tausend Migranten teilweise mit Gewalt von Belarus über die EU-Außengrenzen nach Polen oder in die baltischen Staaten zu gelangen. Die EU wirft dem autoritären belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, gezielt Personen aus Krisenregionen nach Minsk einfliegen zu lassen, um sie dann in die EU zu schleusen. Dabei sollen die Migranten sogar bewaffnet und unter Drogen gesetzt werden.
Vereinfachte Abschiebungen: EU-Kommission will Asylrecht an Grenze zu Belarus verschärfen https://t.co/5ODywWQ2C2 via @welt
— Harald Vilimsky (@vilimsky) December 3, 2021
EU-Parlament wird darüber nicht abstimmen
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht nun vor, dass Behörden der Grenzländer länger Zeit haben, um Asylanträge zu registrieren – vier Wochen statt maximal zehn Tage – und Registrierungen nur an bestimmen Grenzübergängen stattfinden. Dies ließe auch zu, fast alle Asylbewerbungen direkt an der Grenze zu prüfen. Außerdem will die Kommission einfachere und schnellere Abschiebungen erlauben, berichtet „Welt“.
Die Maßnahmen sollen zunächst für sechs Monate gelten. Dafür müssen die Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission noch annehmen. Das Europaparlament stimmt voraussichtlich nicht darüber ab. Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Ankündigung. „Dieser Vorschlag schwächt die Grundrechte von Asylsuchenden“, sagte Erin McKay von Oxfam. „Menschen, die in Europa Schutz suchen, zu stoppen, festzunehmen und zu kriminalisieren bricht internationales Recht und europäisches Asylrecht.“
Kommentare
Warum nur in Belarus. In ganz Europa muss sein Schluss. Die Menschen, die für den Staat nützlich und brauchbar sind, können in einem Bewerbungsverfahren nach Europa oder Österreich gelangen. Kommt er nach Österreich, dann darf er nicht z.B. nach Deutschland weiterfahren und eine Job annehmen. Behaltefrist muss mindestens 20 Jahre sein, es sei denn, sein Wissen wird hier nicht mehr so gebraucht. Hattest früher ein blonde mit großer Oberweite aus der Tschechoslowakei dir geholt, musstest du dem Staat -zurecht- die Ausbildungskosten ersetzen. Bei Fluglinien ist es heute noch so, zahlen die dir die Ausbildung, musst du dich für 10 Jahre verpflichten. Und Bundesheerpiloten mussten mindestens 10 Jahre – ich glaube es waren 12 Jahre bleiben um vielleicht als Zivilpilot seine Karriere fortzusetzen.