“Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien) in einer Datenbank geführt wird.

Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.”

Das ist die offizielle Definition des Justizministeriums von Alma Zadic (Grüne) in Sachen Firmenbuch. Die Ministerin sollte den Passaus persönlich streichen, wenn zutrifft, was der Standard berichtete.

Demnach war die zusammengekrachte Signa-Holding, nach Eigenangabe Europas größter Immobilienkonzern und eine der größten Handelsketten mit Unternehmensbeteiligungen in Milliardenhöhe, im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien lediglich als “Kleine GmbH” geführt.

Ein Treppenwitz mit Folgen:

Trick 2: Signa-Holding angeblich gar keine Konzernmutter

Die Verantwortlichen der Signa-Holding scheinen bis heute der Ansicht zu sein, dass sie als “Kleine GmbH” keine Bilanzen vorlegen mussten. Weil die Signa wegen ihrer Beteiligungen zwar eine Bilanzsumme in Milliardenhöhe hatte, aber mit weniger als 50 Mitarbeitern offiziell weniger als zehn Millionen Euro Umsatz erwirtschaftete. Damit habe sie die Voraussetzungen für eine “Kleine GmbH” erfüllt.

Von einer ordentlichen Bilanzierung und Veröffentlichung hätte sie das dennoch nicht entbunden, hätte die Signa-Holding als Muttergesellschaft mit mehreren Tochterunternehmen gegolten. Doch auch hier sollen die Signa-Manager findig gewesen sein. Die Holding war nämlich nach deren Ansicht überhaupt keine Konzernmutter – demnach war sie auch nicht verpflichtet, einen geprüften Konzernabschluss vorzulegen.

Es war die Voraussetzung dafür, dass über Jahre niemand Rene Benko in die Karten schauen konnte. Es wollte wohl auch niemand.