Eingesetzt werden könnte der Untersuchungsausschuss noch im Dezember vor Weihnachten. Spätestens aber zu Beginn des kommenden Jahres, sollte die ÖVP dies “unter Einsetzung aller juristischer Tricks verzögern”, so SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer. Im März oder April könnten dann die Befragungen der Auskunftspersonen stattfinden. “Es wird ein sehr kurzer, kompakter Ausschuss sein”, so Krainer. Per Gesetz muss dieser nämlich etwa drei Monate vor der Nationalratswahl zu Ende sein.

Der Untersuchungszeitraum soll laut Verlangen von 18. Dezember 2017 bis 23. November 2023, also dem Tag des Einbringens des Verlangens sein. “COFAG-Ausschuss” ist übrigens nur die Kurzbezeichnung, denn auch weitere Bereiche könnten dabei beleuchtet werden. Konkret verlangen SPÖ und FPÖ einen “Untersuchungsausschuss betreffend Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder”.

Heimlich aufgenommene Aussagen von Christian Pilnacek Thema?

“Es war von Anfang klar, dass man gerade in das Thema COFAG noch genauer rein schauen muss”, begründete FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker das Anliegen. Allerdings sei es im letzten U-Ausschuss schwer gewesen, Akten zu beschaffen – was ein Spruch des Verfassungsgerichtshofs geändert habe. Der Freiheitliche schloss aber auch nicht aus, dass etwa die heimlich aufgenommenen Aussagen des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek zu angeblichen Interventionen durch Wolfgang Sobotka (ÖVP) Thema werden könnten.