Einstimmiger Beschluss bei einem Treffen aller Flüchtlingsreferent der Bundesländer: Menschen in laufenden Asylverfahren sollen zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Wenn sie keine Hilfstätigkeiten übernehmen, soll ihnen die Grundversorgung gestrichen werden.

Der Vorschlag von Oberösterreichs Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer von der ÖVP wurde damit übernommen. “Die Menschen haben auch eine Verpflichtung dem Land gegenüber, das sie aufnimmt”, begründete Hattmannsdorfer. 

Auf Antrag der Flüchtlingsreferenten wird das Innenministerium mit der rechtlichen Prüfung der Arbeitspflicht beauftragt.

Grüne und NEOS kritisieren Beschluss

Die NEOS zeigen sich kritisch gegenüber dem Beschluss. “Bevor man über eine Arbeitspflicht für Asylwerber*innen spricht, müssen die Hürden für diejenigen abgebaut werden, die arbeiten wollen”, betont Christoph Wiederkehr,Vizebürgermeister von Wien, auf X (vormals Twitter). Und weiter: “Derzeit dürfen Asylwerber*innen 3 Monate nicht arbeiten und brauchen dann eine bürokratische Beschäftigungsbewilligung.”

Auch die oberösterreichischen Grünen sehen eine Arbeitspflicht “echtlich und faktisch mehr als fraglich”, wie es in einer Aussendung heißt. “Eine Arbeitspflicht mit der Grundversorgung – buchstäblich der grundlegenden Versorgung von Menschen – zu verbinden, liegt im Bereich des Verwerflichen”, so die Integrationssprecherin Ines Vukajlović.