Seit Jahren ist es ein Thema, dass eher stiefmütterlich behandelt wird: Gehirnerschütterungen bei Spielern. Nun hat die UEFA reagiert und eine eigene Charta zu Gehirnerschütterungen beschlossen. Laut der Charta soll der Schiedsrichter bei Verdacht auf eine Gehirnerschütterung das Spiel unterbrechen, um den Spieler vom Mannschaftsarzt untersuchen zu lassen. Sofern es sich nicht um einen schwerwiegenden Fall handelt, soll die Behandlung nicht länger als drei Minuten dauern. Nur nach ausdrücklicher Bestätigung des Mannschaftsarztes darf der Spieler danach weiterspielen.

Die Charta sieht auch vor, die Clubs zum Einsatz eines medizinischen Videoüberwachungssystems zu ermutigen. Teamärzte werden zudem gebeten, in Schulungen Spieler, Trainer und Mitarbeiter über das Vorgehen bei Gehirnerschütterungen zu informieren. Das Thema ist auch Teil der Überlegungen bei den Regelhütern des Fußballs. So läuft beim International Football Association Board (Ifab) auch eine Studie über Gehirnerschütterungen im Fußball. Dabei geht es auch darum, ob im Falle einer Gehirnerschütterung eine zusätzliche Auswechslung möglich ist.